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Brutto-Netto-Lohnrechner

Schätzung deines Netto-Gehalts 2025. Inputs werden lokal im Browser verarbeitet — nichts wird übertragen.

Brutto-Netto 2025

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Brutto / Monat4.500,00 €
Netto / Monat2.890,50 €Abzüge: 35,8 %
Stundenlohn (40 Std/Woche)16,68 €netto
Aufschlüsselungmonatlich
Lohnsteuer639,75 €14,2 %
Solidaritätszuschlag0,00 €0 %
Kirchensteuer0,00 €0 %
Krankenversicherung384,75 €8,6 %
Pflegeversicherung108,00 €2,4 %
Rentenversicherung418,50 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung58,50 €1,3 %
Summe Abzüge1.609,50 €35,8 %
Wichtig: Schätzung auf Basis der Tarifformel und Beitragssätze 2025. Keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Faktorverfahren, Kinderfreibeträge auf die Lohnsteuer, Versorgungsfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Übergangsbereich (Midijob bis 2.000 €), Beitragsfreibetrag bei Geringverdienenden, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen.

Wie wird das Netto-Gehalt 2025 berechnet?

Vom Bruttogehalt zum Netto ist es in Deutschland ein längerer Weg: Erst werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, dann die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Netto-Betrag, der am Ende auf deinem Konto landet, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse, Anzahl der Kinder und einigen weiteren Faktoren ab — bei gleichem Brutto kann das Netto zwischen zwei Personen mehrere hundert Euro pro Monat differieren.

Lohnsteuer 2025 nach §32a EStG

Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif. Für 2025 gilt:

  • Grundfreibetrag: 12.084 Euro pro Jahr — bis dahin keine Steuer.
  • Eingangssteuersatz: 14 Prozent ab 12.085 Euro, schnell ansteigend.
  • Spitzensteuersatz 42 Prozent: ab 68.430 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Reichensteuer 45 Prozent: ab 277.826 Euro zvE.

Aus deinem Bruttogehalt zieht die Lohnsteuerberechnung zunächst die Werbungskostenpauschale (1.230 Euro), den Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro) und die Vorsorgepauschale ab. Erst auf den verbleibenden Betrag wird die Tarifformel angewendet.

Sozialversicherungsbeiträge — der größte Abzug

Bevor überhaupt Steuern fällig werden, gehen die Sozialversicherungsbeiträge ab. Für Arbeitnehmer 2025:

  • Krankenversicherung: 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,25 Prozent).
  • Pflegeversicherung: 1,8 Prozent — plus 0,6 Prozent Zuschlag, wenn du kinderlos und über 23 bist; minus 0,25 Prozent je Kind ab dem zweiten.
  • Rentenversicherung: 9,3 Prozent.
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent.

Insgesamt zwischen rund 19,5 und 21 Prozent des Brutto, je nach Krankenkasse und Familiensituation. Nach oben gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenzen: 66.150 Euro bei KV/PV, 96.600 Euro bei RV/AV.

Steuerklassen — wer wählt was?

Deine Steuerklasse beeinflusst den Lohnsteuer-Abzug erheblich:

  • Klasse I: Ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend.
  • Klasse II: Alleinerziehend mit Kind im Haushalt — zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr.
  • Klasse III + V: Klassische Aufteilung bei Verheirateten mit deutlich unterschiedlichen Einkommen — der Hauptverdiener nimmt III, der andere V.
  • Klasse IV: Verheiratete mit etwa gleichem Einkommen.
  • Klasse VI: Nebenjob — ohne Pauschbeträge, deutlich höhere Lohnsteuer.

Die Steuerklassenwahl ändert nicht die Jahressteuer, sondern nur die monatliche Aufteilung. Bei der Steuererklärung wird wieder gemeinsam veranlagt.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Den Soli zahlen seit 2021 nur noch rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen — die Freigrenze liegt 2025 bei 19.950 Euro Lohnsteuer pro Jahr (39.900 Euro in Klasse III). Darunter null Soli, in der Milderungszone kommt er nur graduell, ab einer höheren Grenze die vollen 5,5 Prozent. Kirchensteuer beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Bundesländern — und nur, wenn du Kirchenmitglied bist. Was nach allen Abzügen vom Brutto übrig bleibt, kannst du sinnvoll anlegen — z.B. mit dem Sparplan-Rechner oder gegen die Inflation absichern.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Steuerklassen-Kombination III/V?

III/V macht nur Sinn, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (mindestens Faktor 1,5). Bei etwa gleichen Einkommen ist IV/IV besser, weil V einen sehr hohen monatlichen Lohnsteuer-Abzug hat. Die Jahressteuer bleibt im Endeffekt gleich — aber der monatliche Cashflow schwankt stark.

Wie ändere ich meine Steuerklasse?

Bei Heirat fallen Ehepartner automatisch in Klasse IV/IV. Wechsel zu III/V oder zum Faktorverfahren beantragst du beim Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern". Mehrere Wechsel pro Jahr sind seit 2020 erlaubt.

Warum ist mein Netto in zwei Monaten unterschiedlich?

Häufige Gründe: Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden mit höherer Lohnsteuer belastet. Auch Beitragserhöhungen bei der Krankenkasse, Wechsel der Steuerklasse, oder das Erreichen einer Beitragsbemessungsgrenze ändern den Abzug.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung, die der Arbeitgeber automatisch einbehält. Einkommensteuer ist die endgültige Jahressteuer — berechnet in der Steuererklärung. Differenzen führen zu Erstattung oder Nachzahlung. Bei Klasse III/V ist die Steuererklärung Pflicht, bei I oft freiwillig (lohnt sich aber meist).

Formel & Erklärung

Schätzung auf Basis 2025: Tarifformel nach §32a EStG, Sozialversicherungsrechengrößen 2025.

Lohnsteuer-Berechnung (vereinfacht):

  • Jahresbrutto − Werbungskostenpauschale (1.230 €) − Sonderausgabenpauschbetrag (36 €) − Vorsorgepauschale (≈ AN-SV-Beiträge) = zu versteuerndes Einkommen
  • Steuerklasse III: Splittingtarif (zvE halbieren, Steuer berechnen, verdoppeln)
  • Steuerklasse V: §39b EStG (Näherung)
  • Steuerklasse VI: ohne Pauschalen

Sozialversicherung 2025 (Arbeitnehmer-Anteil):

  • KV: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (paritätisch)
  • PV: 1,8 % + 0,6 % wenn kinderlos und ≥ 23, − 0,25 % je Kind ab dem 2. Kind (max −1 %)
  • RV: 9,3 %, AV: 1,3 %
  • BBG 2025: KV/PV 66.150 €/Jahr, RV/AV 96.600 €/Jahr

Soli: 5,5 % auf die Lohnsteuer ab Freigrenze 19.950 € (39.900 € Klasse III) mit Milderungszone.

Kirchensteuer: 8 % (BY, BW) bzw. 9 % auf die Lohnsteuer.

Nicht berücksichtigt: Faktorverfahren, Kinderfreibeträge auf die Lohnsteuer, Versorgungsfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Midijob-Übergangsbereich, Sachbezüge.