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KFZ-Steuer-Rechner

Berechne deine jährliche KFZ-Steuer 2026 für PKW: Hubraum-Anteil + CO2-Aufschlag, abhängig von Antriebsart.

Aktualität: Stand 2026 · § 8 KraftStG, Tarifreform 1.1.2021

KFZ-Steuer 2026 berechnen

Beispiel laden:
ccm
g/km
KFZ-Steuer pro Jahr103,00 €jährliche Belastung
Pro Monat8,58 €zur Abbuchung 1× pro Jahr
Pro Tag0,28 €für die Vergleichs-Perspektive
Berechnung
Hubraum-Anteil (15 × 100 ccm × 2 €)30,00 €
CO2-Aufschlag (130 g, gestaffelt)73,00 €
Summe pro Jahr103,00 €

Sätze 2026: Hubraum 2,00 €/100 ccm (Benziner) bzw. 9,50 €/100 ccm (Diesel). CO2-Aufschlag in 6 Stufen ab 96 g/km (2,00 €/g) bis ab 196 g/km (4,00 €/g). Stand seit der Reform vom 1.1.2021.

Hubraum: Wird auf jede angefangene 100 ccm aufgerundet — also 1.498 ccm = 15 × 100 ccm × Satz.

E-Autos: Bis 31.12.2030 vollständig steuerbefreit (§ 3d KraftStG, Innovationsprämie-Erweiterung). Danach gilt vermutlich ein Gewichts-basierter Tarif — Stand jetzt nicht final festgelegt.

Schätzung: Für PKW mit Erstzulassung ab 1.7.2009. Oldtimer (H-Kennzeichen): pauschal 191,73 €/Jahr. Wohnmobile, Anhänger und LKW haben eigene Tarife.

Wie hoch ist die KFZ-Steuer 2026?

Die KFZ-Steuer (offiziell: Kraftfahrzeugsteuer) ist eine bundeseinheitliche Steuer, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland einmal jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zahlt. Sie wird automatisch vom Konto eingezogen, kein Antrag nötig — kommt einfach jedes Jahr zum gleichen Datum (Tag der Erstzulassung).

Die Höhe hängt von zwei Faktoren ab:

  • Hubraum (in cm³, siehe Fahrzeugschein Z.1)
  • CO2-Ausstoß (in g/km, kombiniert nach WLTP, Z.49)

Plus: Diesel werden über den Hubraum stärker belastet als Benziner (9,50 € statt 2,00 € pro 100 ccm) — als Ausgleich für den niedrigeren Diesel-Spritpreis. Beim CO2-Aufschlag werden alle Verbrenner gleich behandelt.

Beispiele für gängige Modelle

Grobe KFZ-Steuer-Werte für 2026:

  • VW Golf 1.5 TSI (Benziner, 1.498 ccm, ~130 g/km): rund 100 €/Jahr
  • BMW 320d (Diesel, 1.995 ccm, ~145 g/km): rund 320 €/Jahr
  • Audi Q5 2.0 TDI (Diesel, 1.968 ccm, ~165 g/km): rund 380 €/Jahr
  • Porsche 911 Carrera (Benziner, 2.981 ccm, ~205 g/km): rund 420 €/Jahr
  • Tesla Model 3 / VW ID.3 / etc. (Elektro): 0 €/Jahr (bis 2030)

KFZ-Steuer CO2-Tabelle 2026 — alle Stufen auf einen Blick

Die offizielle CO2-Aufschlag-Tabelle für PKW (Erstzulassung ab 1.1.2021):

CO2-AusstoßAufschlag pro g/kmBeispiel pro Jahr
0 – 95 g/km0 € (Freibetrag)nur Hubraum-Anteil
96 – 115 g/km2,00 €+40 € (bei 115 g)
116 – 135 g/km2,20 €+84 € (bei 135 g)
136 – 155 g/km2,50 €+134 € (bei 155 g)
156 – 175 g/km2,90 €+192 € (bei 175 g)
176 – 195 g/km3,40 €+260 € (bei 195 g)
ab 196 g/km4,00 €+260 € + 4 €/g darüber

Wichtig: Die Stufen sind kumulativ. Ein Auto mit 150 g/km zahlt also: (115−95)×2,00 + (135−115)×2,20 + (150−135)×2,50 = 40 + 44 + 37,50 = 121,50 € CO2-Aufschlag — plus den Hubraum-Anteil. Der Rechner oben rechnet das automatisch durch.

Plug-in-Hybrid (PHEV) — wie wird die KFZ-Steuer berechnet?

Plug-in-Hybride werden steuerlich wie reine Verbrenner behandelt. Berechnung:

  • Hubraum × Tarif des Hauptantriebs (meist Benzin → 2 €/100 ccm)
  • CO2-Aufschlag nach normaler Tabelle

Da PHEV durch den elektrischen Anteil offiziell sehr niedrige Hersteller-CO2-Werte haben (oft 30–50 g/km nach WLTP), liegen sie meist im CO2-Freibetrag oder nur knapp darüber. Eine BMW 330e (Hybrid, 1.998 ccm, 38 g/km) zahlt also nur ca. 40 € KFZ-Steuer — der Hubraum-Anteil dominiert.

CO2-Reform seit 2021 — was ist anders?

Die aktuelle CO2-Aufschlag-Stufenstruktur gilt seit 1. Januar 2021. Wer ein Auto mit Erstzulassung vor diesem Datum hat, zahlt nach dem alten flachen Tarif (2 €/g für jeden Gramm über 95 g/km — keine Stufen). Für Neuwagen-Käufer (ab 2021) gilt die gestaffelte Variante:

  • Sehr klimafreundliche Autos (≤ 95 g/km) zahlen nur Hubraum-Anteil, kein CO2-Aufschlag
  • Mittelklasse (130–155 g/km) zahlt moderat erhöhte Sätze
  • Sportwagen / SUVs mit hohem CO2-Ausstoß (200+ g/km) werden mit 4 €/g auf jeden Gramm über 195 belastet — schnell mehrere hundert Euro extra

Politisches Ziel: Verbraucher zu klimafreundlicheren Modellen lenken. Der Effekt ist sichtbar — Neuzulassungen mit > 175 g/km sind seit 2021 stark zurückgegangen.

E-Auto-Steuerbefreiung bis 2030

Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind nach § 3d KraftStG bis 31. Dezember 2030 vollständig von der KFZ-Steuer befreit. Voraussetzung: Erstzulassung im Zeitraum 18.5.2011 bis 31.12.2025 (mit Übergangsregelungen bis 31.12.2030).

Wichtig: Auch beim Halterwechsel innerhalb der Frist greift die Befreiung weiter — wenn du also 2027 ein gebrauchtes E-Auto kaufst, das 2024 erstzugelassen wurde, zahlst du bis 2030 keine KFZ-Steuer.

Was nach 2030 kommt, ist offiziell noch nicht final festgelegt. Ein gewichts-basierter Tarif (analog zur Schweiz) wird diskutiert. Halterinnen und Halter sollten das Datum 31.12.2030 im Auge behalten.

Plug-in-Hybride (PHEV)

Plug-in-Hybride werden steuerlich wie Verbrenner behandelt — Hubraum-Anteil + CO2-Aufschlag. Da sie aber meist sehr niedrige Hersteller-CO2-Werte haben (durch den elektrischen Antriebsanteil), zahlen sie oft deutlich weniger als reine Verbrenner. Die tatsächlichen CO2-Emissionen sind bei PHEVs allerdings stark abhängig vom Lade-Verhalten — die Steuer-CO2-Werte sind theoretische Verbrauchs-Annahmen, keine reale Messung.

Sonderfälle

  • Oldtimer (H-Kennzeichen): Pauschal 191,73 €/Jahr, unabhängig von Hubraum und CO2 — wenn das Fahrzeug mind. 30 Jahre alt und im Originalzustand ist.
  • Saisonkennzeichen: Steuer wird anteilig berechnet (1/12 pro genehmigtem Monat).
  • Wohnmobile: Gewichts-basierter Tarif, eigene Berechnungslogik.
  • Anhänger / Wohnwagen: 7,46 €/200 kg zulässiges Gesamtgewicht, max. 373,24 €/Jahr.
  • Motorräder: 1,84 € pro angefangene 25 ccm Hubraum (kein CO2-Aufschlag).
  • Behinderte Fahrzeughalter mit Merkzeichen H/Bl/aG: 100 % Befreiung; mit Merkzeichen G/Gl: 50 % Ermäßigung.

Wo finde ich die Werte für meinen Wagen?

Beide Werte stehen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I):

  • Hubraum: Zeile P.1 (Hubraum in cm³)
  • CO2-Ausstoß: Zeile V.7 (CO2 kombiniert in g/km)
  • Antriebsart: Zeile P.3 (Kraftstoff)

Bei Neuwagen-Konfigurationen liefern alle Hersteller diese Werte — wer noch zwischen Modellen vergleicht, kann den Rechner schon vor dem Kauf nutzen, um die jährliche Steuerbelastung zu schätzen.

Häufige Fragen

Wie wird die KFZ-Steuer 2026 berechnet?

Aus zwei Komponenten: Hubraum-Sockel (2 €/100 ccm Benziner, 9,50 €/100 ccm Diesel) plus CO2-Aufschlag (Freibetrag bis 95 g/km, danach gestaffelt von 2 € bis 4 € je Gramm). Beispiel VW Golf 1.5 TSI: ca. 100 €/Jahr. BMW 320d: ca. 320 €/Jahr.

Wie viel KFZ-Steuer zahle ich für ein E-Auto?

0 €. Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG bis 31. Dezember 2030 komplett steuerbefreit. Auch beim Halterwechsel gilt die Befreiung weiter, solange die Erstzulassung im begünstigten Zeitraum liegt.

Wie hoch ist der CO2-Freibetrag?

95 g/km. Wer ein Fahrzeug mit CO2-Ausstoß ≤ 95 g/km fährt, zahlt nur den Hubraum-Anteil — kein zusätzlicher CO2-Aufschlag. Ab 96 g/km greift die gestaffelte Tabelle (2 €/g bis 4 €/g je nach Stufe).

Warum zahle ich für meinen Diesel mehr KFZ-Steuer als der Nachbar mit Benziner?

Der Hubraum-Satz für Diesel ist 4,75-mal höher als für Benziner (9,50 € vs. 2 €/100 ccm). Das ist ein Ausgleich für den niedrigeren Spritpreis von Diesel. Über die Lebensdauer eines Autos kommt es etwa aufs Gleiche raus — der Diesel ist nur dann finanziell attraktiv, wenn du viele Kilometer fährst.

Wann wird die KFZ-Steuer abgebucht?

Einmal jährlich am Tag der Erstzulassung. Bei einem Kauf am 15. März wird also jedes Jahr am 15. März abgebucht. Bei Halterwechsel: Es wird tageweise abgerechnet — du zahlst nur für die Zeit, in der das Fahrzeug auf dich zugelassen war.

Formel & Erklärung

Die KFZ-Steuer für PKW (Erstzulassung ab 1.7.2009) wird in zwei Komponenten berechnet — geregelt im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG):

  1. Hubraum-Sockel: auf jede angefangene 100 ccm
    • Benziner: 2,00 € je 100 ccm
    • Diesel: 9,50 € je 100 ccm
  2. CO2-Aufschlag: erste 95 g/km steuerfrei, dann gestaffelt
    • 96–115 g: 2,00 € je g
    • 116–135 g: 2,20 € je g
    • 136–155 g: 2,50 € je g
    • 156–175 g: 2,90 € je g
    • 176–195 g: 3,40 € je g
    • ab 196 g: 4,00 € je g

Elektroautos sind bis 31.12.2030 komplett steuerbefreit (§ 3d KraftStG).