Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine vorausgezahlte Steuer auf Wertzuwächse von Investmentfonds und ETFs. Sie wurde mit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 eingeführt, um eine Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds zu verhindern. Konkret rechnet das Finanzamt so, als hätte dein Fonds mindestens den Basisertrag ausgeschüttet — auch wenn das Geld tatsächlich im Fonds liegen geblieben ist.
Die Steuer wird im Januar des Folgejahres von deiner Depotbank automatisch vom Verrechnungskonto eingezogen. Für das Jahr 2026 heißt das: Einzug Anfang 2027.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Der Basiszins für 2026 beträgt nach BMF-Mitteilung vom 02.01.2026 3,20 Prozent. Damit zählt 2026 zu den teuersten Jahren der bisherigen Vorabpauschalen-Historie:
- 2026: 3,20 % (Einzug Januar 2027)
- 2025: 2,53 % (Einzug Januar 2026)
- 2024: 2,29 %
- 2023: 2,55 %
- 2022: 0,07 %
- 2021: -0,45 % (negativ → keine Vorabpauschale)
Faustregel für einen thesaurierenden MSCI-World-ETF mit 50.000 € Anfangswert und positivem Jahresergebnis: rund 750 € Basisertrag, davon nach Teilfreistellung (30 %) etwa 525 € steuerpflichtig — wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch frei ist, fallen 0 € Steuer an. Sonst rund 138 € Abgeltungsteuer plus Soli.
Teilfreistellung — wer zahlt wie viel?
Die Teilfreistellung ist der nicht-steuerpflichtige Anteil der Vorabpauschale. Sie hängt von der Fondsart ab:
- Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote): 30 % Teilfreistellung — der häufigste Fall bei Standard-ETFs auf MSCI World, S&P 500, DAX usw.
- Mischfonds (mind. 25 % Aktien): 15 % Teilfreistellung
- Immobilienfonds (Inland-Schwerpunkt): 60 % Teilfreistellung
- Sonstige Fonds (reine Anleihen-ETFs, Rentenfonds): 0 % Teilfreistellung
Die Teilfreistellung wird automatisch von der Depotbank berücksichtigt — du musst nichts beantragen.
Sparer-Pauschbetrag nutzen
Jeder Anleger hat einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete bei Zusammenveranlagung). Dieser deckt Zinsen, Dividenden, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne — gemeinsam.
Wichtig: Der Pauschbetrag wirkt nur, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank trotzdem voll Steuer ein — du holst sie dir dann per Einkommensteuererklärung zurück. Wer mehrere Banken hat, sollte den Pauschbetrag aufteilen, damit jede Bank den richtigen Anteil berücksichtigt.
Was tun, wenn das Verrechnungskonto leer ist?
Wenn im Januar 2027 die Steuer eingezogen werden soll und dein Verrechnungskonto nicht genug Geld hat, verkauft die Bank automatisch ETF-Anteile, um die Steuer aufzubringen. Das ist ärgerlich — vor allem, wenn der Markt gerade unten steht. Tipp: Im Dezember 2026 schon mal grob nach Vorabpauschalen-Rechner kalkulieren und Liquidität bereitstellen. Bei einem MSCI-World-ETF mit 50k € rechnest du grob mit 100–200 € Steuerbelastung — überschaubar, aber lieber nicht überraschen lassen.
Vorabpauschale bei Verkauf — wird sie angerechnet?
Ja. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden bei einem späteren Verkauf des Fonds vom Veräußerungsgewinn abgezogen — du zahlst also keine Steuer doppelt. Die Bank dokumentiert die kumulierten Vorabpauschalen automatisch in deiner Jahressteuerbescheinigung und im Depot. Beim Verkauf gilt dann: Veräußerungsgewinn − bereits versteuerte Vorabpauschalen = neuer steuerpflichtiger Gewinn.
Auslandsdepot oder ausländische Fonds — Sonderfälle
Bei Auslandsdepots (z. B. Interactive Brokers, Trade Republic mit Bündnerbank) ist die Vorabpauschale nicht automatisch eingezogen. Du musst sie selbst in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben. Auch bei ausländischen ausschüttenden Fonds, die nicht in Deutschland aufgelegt sind, gelten besondere Meldepflichten — hier lohnt der Steuerberater.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 Prozent. Das BMF hat den Wert am 2. Januar 2026 bekanntgegeben. Damit ist 2026 das teuerste Vorabpauschalen-Jahr seit Einführung der Reform 2018.
Wann wird die Vorabpauschale eingezogen?
Im Januar des Folgejahres — die Vorabpauschale für 2026 also Anfang Januar 2027. Die Depotbank zieht den Steuerbetrag automatisch vom Verrechnungskonto ein. Wenn das Verrechnungskonto leer ist, verkauft die Bank Fondsanteile.
Muss ich für ausschüttende ETFs auch eine Vorabpauschale zahlen?
Nur, wenn die Ausschüttungen niedriger waren als der Basisertrag. Bei einem typischen Welt-ETF mit 1,5–2 % Dividendenrendite reicht das oft schon, um die Vorabpauschale komplett zu neutralisieren — die Ausschüttungen werden gegengerechnet.
Was passiert, wenn der ETF im Jahr Verluste gemacht hat?
Dann fällt keine Vorabpauschale an. Sie wird auf die tatsächliche Wertsteigerung gekappt — bei einem negativen Jahr ist sie also null. Der Basiszins selbst bleibt zwar 3,20 %, aber das Minimum aus Basisertrag und Wertsteigerung greift.
Wie kann ich die Vorabpauschale reduzieren oder vermeiden?
Drei Hebel: (1) Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten — bis 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (verheiratet) ist alles steuerfrei. (2) Aktienfonds wählen — 30 % Teilfreistellung statt 0 % bei Anleihen-ETFs. (3) Auslandsdepots vermeiden, sonst musst du selbst in der Steuererklärung tätig werden.