Was ist Arbeitslosengeld I?
Das Arbeitslosengeld I (ALG I, auch ALG 1, ALG/I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Im Gegensatz zum Bürgergeld (ehemals Hartz IV) ist es keine Sozialhilfe, sondern ein Anspruch, den du dir durch deine Arbeitslosenversicherungs-Beiträge erarbeitet hast. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung — auch wer 100.000 € auf dem Konto hat, bekommt es.
Der Rechner oben zeigt dir zwei Werte: die monatliche ALG-I-Höhe und die Bezugsdauer. Beide hängen vom Bruttoeinkommen, der Steuerklasse, dem Familienstand und der Anwartschaftszeit ab. Die Selbstberechnung mit unserem Rechner liefert dieselben Werte wie der offizielle Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit — nur ohne Anmeldung und Datenfreigabe.
Wie viel ALG I bekomme ich? — Tabelle nach Brutto
Hier eine Übersicht typischer ALG-I-Beträge für Steuerklasse I, kinderlos (60 %) — vergleichend für „mit Kind" (67 %). Werte sind Schätzungen für 2026:
| Brutto/Monat | Pausch.-Netto | ALG I (60 %) | ALG I (67 %) |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | ~1.150 € | ~690 € | ~770 € |
| 2.000 € | ~1.480 € | ~890 € | ~990 € |
| 2.200 € (≈ 1.560 € Netto) | ~1.620 € | ~970 € | ~1.085 € |
| 2.500 € | ~1.810 € | ~1.090 € | ~1.215 € |
| 3.000 € | ~2.115 € | ~1.270 € | ~1.420 € |
| 3.500 € | ~2.410 € | ~1.450 € | ~1.615 € |
| 4.000 € | ~2.700 € | ~1.620 € | ~1.810 € |
| 5.000 € | ~3.260 € | ~1.960 € | ~2.185 € |
| 6.500 € | ~4.150 € | ~2.490 € | ~2.780 € |
| 8.300 € (BBG) | ~5.300 € | ~3.180 € | ~3.551 € |
Hinweis: Die exakte Höhe hängt von Steuerklasse und KV-Zusatzbeitrag ab — nutze den Rechner oben für deine konkrete Konstellation.
Wie wird das ALG I berechnet? — Wonach geht das Bemessungsentgelt?
Das Bemessungsentgelt ist der zentrale Wert. Es wird so ermittelt:
- Bemessungsrahmen: Die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, in denen du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (§ 150 SGB III).
- Bemessungsbrutto: Die Summe der Brutto-Entgelte aus diesem Zeitraum, geteilt durch die Anzahl der Tage = Tagesentgelt.
- Begrenzung: Auf die Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (2026: 99.600 €/Jahr = 8.300 €/Monat = 273 €/Tag).
Das Bemessungsentgelt ist also brutto, nicht netto — das ist die häufigste Verwirrung. Aus dem Brutto-Bemessungsentgelt wird das pauschalisierte Netto nach einer vereinfachten Formel berechnet (siehe unten), erst auf dieses Netto greifen die 60 %/67 %.
ALG I vom Brutto oder Netto? — Die Formel
Eine der häufigsten Suchanfragen — und kurz beantwortet: vom pauschalisierten Netto. Aber das pauschalisierte Netto ist nicht dein Lohnzettel-Netto. Es wird so berechnet:
Pauschalisiertes Netto = Bemessungs-Brutto − 20 % SV-Pauschale − Pauschal-Lohnsteuer (nach Klasse) − Soli
Die Pauschal-Lohnsteuer wird aus einer vereinfachten Tabelle (Lohnsteuer-Tabelle für die Pauschalierung) ermittelt — nicht der Soli plus Kirchensteuer aus deiner Lohnabrechnung. Das pauschalisierte Netto liegt deshalb meist etwas höher als dein „echtes" Netto vom letzten Gehaltszettel.
Höchstsatz, Höchstbetrag, Maximum — wie viel ist das maximale ALG I?
Das Höchst-ALG-I ergibt sich aus der Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze:
- Maximales pauschalisiertes Netto 2026: ca. 5.300 €/Monat
- Maximales ALG I (60 %): rund 3.180 €/Monat (Singles, kinderlos)
- Maximales ALG I (67 %): rund 3.551 €/Monat (mit mindestens einem Kind unter 18)
Mehr ist nicht möglich, auch wenn du 15.000 €/Monat verdient hast — die Berechnung kappt bei der BBG. Wer ein höheres Brutto hatte, kann sich die Differenz freiwillig privat absichern (Arbeitslosen-Zusatzversicherungen — selten und teuer).
ALG I in NRW, Bayern und allen Bundesländern
Häufige Frage: „Wird das ALG I in NRW oder Bayern anders berechnet?" — Nein. Das Arbeitslosengeld I ist eine bundeseinheitliche Leistung nach SGB III. Die Höhe hängt ausschließlich von deinem persönlichen Brutto, der Steuerklasse und dem Kinder-Status ab — nicht vom Bundesland. Auch der KV-Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse wird nicht angerechnet (anders als beim Krankengeld).
Was sich tatsächlich zwischen Bundesländern unterscheiden kann: Die Bearbeitungszeit und Verfügbarkeit von Eingliederungs-Maßnahmen vor Ort. Die ausgezahlte Summe ist überall gleich.
ALG I nach Krankengeld
Wer 78 Wochen Krankengeld bezogen hat (Höchstdauer der gesetzlichen Krankenkasse), kann anschließend Anspruch auf ALG I haben — die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III:
- Du musst dich vor Ablauf des Krankengeldes arbeitslos melden (idealerweise 3 Monate vorher).
- Die Bemessungsgrundlage ist das Brutto-Entgelt aus den 12 Monaten vor der Erkrankung — nicht das (niedrigere) Krankengeld!
- Die Anwartschaftszeit gilt als erfüllt, wenn du in den 30 Monaten vor der Erkrankung mindestens 12 Monate gearbeitet hast.
- Die Aussteuerung aus dem Krankengeld zählt als Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses — keine Sperrzeit.
Wichtiger Tipp: Lass dich von deiner Krankenkasse nicht in den frühzeitigen Renteneintritt drängen. Wer Erwerbsminderungsrente beantragt, verliert oft den ALG-I-Anspruch.
ALG I nach Elternzeit
Wer aus der Elternzeit in die Arbeitslosigkeit fällt, hat besondere Bemessungsregeln. Standard ist die Berechnung aus den letzten 12 Monaten vor der Elternzeit. Wenn das ungünstig ist (z. B. Teilzeit-Wiedereinstieg mit niedrigem Lohn), gilt:
- Erweiterter Bemessungsrahmen bis zu 30 Monate (§ 150 Abs. 3 SGB III) — wenn die letzten 150 Tage mit Entgelt nicht innerhalb der ersten 12 Monate liegen.
- Fiktive Bemessung nach § 152 SGB III, wenn keine 150 Beitragstage zusammenkommen — basierend auf einer pauschalen Einstufung nach Qualifikation.
- Auch das Kindergeld ändert nichts an der Bemessung — es geht nur um Beitragszeiten, nicht um den Familienstatus.
Tipp: Wer in der Elternzeit sozialversicherungspflichtig in Teilzeit arbeitet (mind. 15 Std/Woche), erhält Beitragszeiten und damit eine bessere Bemessung. Bei reiner Elternzeit ohne Arbeit gilt: Anwartschaftszeit der Beschäftigung davor wird angerechnet, aber Bemessung kann ungünstig werden.
ALG I bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderte (GdB ab 50) haben grundsätzlich denselben Anspruch und dieselbe Bemessung wie nicht-schwerbehinderte Antragsteller. Besonderheiten:
- Sonderkündigungsschutz nach SGB IX — der Arbeitgeber braucht Zustimmung des Integrationsamts vor jeder Kündigung. Praktisch verhindert das viele unfreiwillige Arbeitslosigkeiten.
- Längere Bezugsdauer: Identisch mit Nicht-Schwerbehinderten — also bis 24 Monate ab Alter 58 mit 48 Monaten Anwartschaft.
- Erleichterte Vermittlung: Die Agentur darf bei der Verfügbarkeitsprüfung und Zumutbarkeit die Behinderung berücksichtigen.
- Zusätzlich Reha-Leistungen möglich (Umschulung, technische Hilfen am Arbeitsplatz).
Wer hat Anspruch auf ALG I?
Voraussetzungen nach § 137 SGB III:
- Arbeitslos sein — also nicht oder weniger als 15 Stunden/Woche beschäftigt
- Persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit (am Tag der Arbeitslosigkeit oder spätestens am ersten Werktag danach)
- Anwartschaftszeit erfüllt — mindestens 12 Monate beitragspflichtig beschäftigt in den letzten 30 Monaten
- Verfügbarkeit — du bist bereit und in der Lage, eine Arbeit anzunehmen
- Antrag gestellt
Wer kündigt ohne wichtigen Grund, bekommt eine Sperrzeit (12 Wochen), in der kein ALG I gezahlt wird. Die Bezugsdauer wird dadurch um diesen Zeitraum gekürzt.
Höhe — 60 % oder 67 %?
Das ALG I beträgt:
- 60 % des pauschalisierten Netto-Entgelts — Standard für Kinderlose
- 67 % bei mindestens einem Kind unter 18 Jahren — egal ob leibliches Kind, Stiefkind oder Pflegekind
Auch wenn ihr beide Kinder habt: Beide Elternteile bekommen den 67-%-Satz. Es muss nur ein Kind im Haushalt leben (oder Kindergeld bezogen werden).
Bezugsdauer — Anwartschaft und Alter
Die Dauer hängt von zwei Faktoren ab: der Anwartschaftszeit (Beitragsmonate in den letzten 30/48 Monaten) und dem Alter zum Beginn der Arbeitslosigkeit.
| Beitragsmonate | Mindestalter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 | egal | 6 Monate |
| 16 | egal | 8 Monate |
| 20 | egal | 10 Monate |
| 24 | egal | 12 Monate |
| 30 | 50 | 15 Monate |
| 36 | 55 | 18 Monate |
| 48 | 58 | 24 Monate (Maximum) |
Steuerklasse vor Antragstellung optimieren
Ein Insider-Tipp: Die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt das ALG I. Wer in Klasse V ist, hat ein viel niedrigeres pauschalisiertes Netto — und damit weniger ALG I.
Wenn dir eine Kündigung droht oder bevorsteht: Steuerklasse vorher auf III oder IV wechseln. Der Wechsel sollte mehrere Monate (idealerweise 7+) vor der Arbeitslosmeldung erfolgen, sonst greift der Missbrauchs-Vorwurf der Agentur. Bei Verheirateten ist Klasse III oft erlaubt, wenn der Antragsteller der Hauptverdiener ist.
ALG I + Lohnersatz: Steuerprogression
ALG I ist steuerfrei. Aber: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt:
- Du bekommst das ALG I brutto = netto ausgezahlt
- In der Steuererklärung wird ein fiktives Gesamteinkommen berechnet (inkl. ALG I)
- Der dazu passende Steuersatz wird auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen (also dein Lohn vor und nach der Arbeitslosigkeit) angewendet
- Folge: meist eine Steuernachzahlung im Veranlagungsjahr
Bei mehr als 410 € Lohnersatzleistungen pro Jahr ist die Steuererklärung Pflicht. Der Steuererstattungs-Rechner hilft, die zu erwartende Nach-/Erstattung abzuschätzen.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Wer mehr verdient als die BBG-RV (Beitragsbemessungsgrenze Renten- & Arbeitslosenversicherung) bekommt das ALG I auf Basis dieser Grenze:
- 2026: 99.600 €/Jahr = 8.300 €/Monat
- Maximales pauschalisiertes Netto: ca. 5.300 €/Monat
- Maximales ALG I: rund 3.180 € (60 %) bzw. 3.551 € (67 %) pro Monat
Was passiert nach 12 Monaten ALG I?
Wer länger als die ALG-I-Bezugsdauer arbeitslos bleibt, fällt ins Bürgergeld (vormals Hartz IV / ALG II). Das ist eine bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung mit Vermögensprüfung — ganz anderes Niveau:
- Single: 563 € pro Monat (Stand 2025) + Kosten der Unterkunft
- Vermögensobergrenze: ~15.000 €/Person nach Karenzjahr
- Wesentlich strenger: Verfügbarkeitsprüfung, Pflicht zur Arbeitsannahme
Wer sich in der ALG-I-Phase befindet, sollte deshalb gezielt Bewerbungen schreiben — die Agentur unterstützt mit Coaching, Bewerbungstraining und Bildungsgutscheinen.
Verwandte Rechner
Brutto-Netto-Rechner für die Pauschalsteuer-Schätzung · Abfindungsrechner bei Aufhebungsvertrag (Sperrzeit-relevant!) · Krankengeld-Rechner bei Krankheit vor/während Arbeitslosigkeit · Notgroschen-Rechner für die Reserve · Steuererstattung-Rechner für den Progressionsvorbehalt-Ausgleich.
Häufige Fragen
Wie viel ALG I bekomme ich bei 2.200 € Netto?
Bei einem Netto von 2.200 € liegt das Brutto in Steuerklasse I bei rund 3.300 €. Das pauschalisierte Netto ist dann ca. 2.270 € — daraus 60 % = ca. 1.360 € ALG I (kinderlos) oder 67 % = ca. 1.520 € ALG I (mit Kind unter 18). Konkrete Werte berechnest du oben mit deinem genauen Brutto-Gehalt.
Wird das ALG I vom Brutto oder Netto berechnet?
Vom pauschalisierten Netto. Das wird aus deinem Brutto-Gehalt der letzten 12 Monate berechnet, abzüglich einer 20 %-Sozialversicherungs-Pauschale, einer Pauschal-Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Soli. Es liegt meist etwas höher als dein Lohnzettel-Netto. Auf dieses pauschalisierte Netto kommen dann 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit Kind).
Wie hoch ist der maximale Höchstsatz beim Arbeitslosengeld 2026?
Maximal rund 3.180 €/Monat (60 %) bzw. 3.551 €/Monat (67 % mit Kind). Der Höchstsatz greift, wenn dein Brutto bei oder über der Beitragsbemessungsgrenze RV/AV von 8.300 €/Monat (99.600 €/Jahr) lag.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Mindestens 6 Monate (12 Monate Anwartschaft), maximal 24 Monate (ab 58 mit 48 Monaten Anwartschaft). Standard für Berufstätige unter 50: 12 Monate ALG I bei mindestens 24 Monaten Beitragspflicht in den letzten 30 Monaten.
Was ist eine Sperrzeit?
Eine 12-wöchige Aussetzung des ALG-I-Bezugs, wenn du selbst gekündigt hast oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast — ohne wichtigen Grund. Die Bezugsdauer verkürzt sich entsprechend. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperrzeit.
Lohnt sich Klasse III für ALG I?
Bei Verheirateten oft ja: Klasse III hat ein höheres pauschalisiertes Netto und damit höheres ALG I. Wer einen Wechsel plant, sollte das 7+ Monate vor der Arbeitslosmeldung tun, sonst droht eine Anpassung durch die Agentur ("Missbrauchsverdacht"). Single mit Klasse I haben hier keinen Hebel.
Bekomme ich ALG I auch bei Aufhebungsvertrag?
Ja, aber meist mit 12 Wochen Sperrzeit. Ohne Sperrzeit nur bei "wichtigem Grund" — z. B. Mobbing, gesundheitliche Probleme, Standortverlagerung mit unzumutbarem Pendelweg. Eine Abfindung ändert daran nichts. Wenn ALG I wichtig ist, lieber auf Kündigung durch den Arbeitgeber bestehen.
Bekomme ich ALG I nach 78 Wochen Krankengeld?
Ja — die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III greift. Das ALG I wird auf Basis deines Brutto-Entgelts vor der Erkrankung berechnet, nicht des (niedrigeren) Krankengelds. Wichtig: Melde dich vor Ablauf des Krankengelds bei der Agentur arbeitslos (idealerweise 3 Monate vorher).
Wie wird das ALG I nach Elternzeit berechnet?
In der Regel auf Basis der letzten 12 Monate Brutto vor der Elternzeit (§ 150 Abs. 3 SGB III erweiterter Bemessungsrahmen, bis 30 Monate zurück). Wenn auch das nicht reicht, fiktive Bemessung nach Qualifikation (§ 152 SGB III). Tipp: Auch in der Elternzeit Teilzeit (≥ 15 Std/Woche) sammelt Beitragszeiten und verbessert die Bemessung.
Wird das ALG I in NRW oder Bayern anders berechnet?
Nein, das ALG I ist eine bundeseinheitliche Leistung nach SGB III. Die Höhe hängt nur von Brutto, Steuerklasse und Kinderzahl ab — nicht vom Bundesland. NRW, Bayern, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, alle anderen — gleiche Beträge. Auch der KV-Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ändert nichts (anders als beim Krankengeld).