Was ist das Krankengeld?
Das Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arbeitnehmer, die wegen Krankheit länger als sechs Wochen ausfallen. In den ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung (100 % des Lohns) — danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Das Krankengeld liegt deutlich unter dem normalen Nettolohn, oft bei 75–90 % davon. Die genaue Höhe hängt vom Brutto-Gehalt ab und ist nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze KV gedeckelt.
Höhe: 70 % Brutto / 90 % Netto — was greift?
Das Krankengeld wird auf zwei Arten begrenzt — der niedrigere Wert greift:
- 70 % des Brutto-Regelentgelts (durchschnittliches Brutto der letzten 3 Monate)
- 90 % des Netto-Regelentgelts als Obergrenze
Bei den meisten Beschäftigten greift die 90-%-Netto-Regel — denn 70 % vom Brutto ist meist mehr als 90 % vom Netto. Nur bei sehr hohen Bruttoeinkommen (über BBG) wird die 70-%-Regel relevant.
Beispiel: 4.000 € Brutto, 2.600 € Netto → 70 % vom Brutto = 2.800 €, aber 90 % vom Netto = 2.340 €. Es greift die 90-%-Netto-Regel: 2.340 € Brutto-Krankengeld. Davon werden noch ~10,6 % SV-Beiträge abgezogen → ca. 2.092 € Netto-Krankengeld pro Monat.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Die BBG der Krankenversicherung liegt 2026 bei 67.500 € pro Jahr (5.625 €/Monat). Wer mehr verdient, bekommt das Krankengeld nur auf Basis dieses Höchstwerts. Der maximale Tagessatz beträgt damit:
- 5.625 € / 30 Tage × 70 % = 131,25 €/Tag brutto
- nach SV-Abzug: ca. 117 €/Tag netto
- Pro Monat: ca. 3.500 € netto
Das ist der Höchstbetrag — egal ob du 7.000 € oder 12.000 € verdienst.
Dauer des Krankengelds
Maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren — gerechnet ab dem ersten Krankheitstag derselben Erkrankung. Da die ersten 6 Wochen der Arbeitgeber zahlt (Entgeltfortzahlung), bleiben effektiv 72 Wochen Krankengeld (= 504 Tage = ca. 16,5 Monate).
Wichtig: Die 78 Wochen gelten pro Krankheit. Wer wegen einer anderen, unabhängigen Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird, hat einen neuen Anspruch.
Nach Ablauf der Bezugsdauer:
- Falls weiter krank: Aussteuerung aus der Krankenversicherung — Reha-Antrag oder Erwerbsminderungsrente prüfen
- Bei Genesung und neuer Arbeitsunfähigkeit innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums (gleiche Erkrankung): kein erneutes Krankengeld mehr
- Bei neuer, anderer Erkrankung: voller Anspruch von 78 Wochen
Krankengeld ist steuerfrei — aber Achtung Progressionsvorbehalt
Das Krankengeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG. Es erhöht aber den persönlichen Steuersatz auf alle anderen Einkünfte des Jahres durch den sogenannten Progressionsvorbehalt. Praktisch heißt das:
- Du bekommst das Krankengeld brutto wie netto ausgezahlt
- Bei der Steuererklärung wird ein fiktiver Steuersatz berechnet, der dein Krankengeld einbezieht
- Dieser höhere Satz wird auf dein restliches Jahresgehalt angewendet
- Folge: oft eine Steuernachzahlung im Veranlagungsjahr
Wer mehr als 410 € Lohnersatzleistungen pro Jahr bekommen hat, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sonst Säumniszuschläge und Schätzung des Finanzamts.
Krankengeld vs. Lohnfortzahlung
| Aspekt | Lohnfortzahlung | Krankengeld |
|---|---|---|
| Bezahlt von | Arbeitgeber | Krankenkasse |
| Höhe | 100 % des Brutto | 70 % Brutto / 90 % Netto-Cap |
| Dauer | 6 Wochen | 72 Wochen (nach den 6 Wochen) |
| Steuer | normal | steuerfrei mit Progressionsvorbehalt |
| SV-Beiträge | normal | nur RV/AV (KV/PV entfallen) |
Krankengeld: Brutto oder Netto?
Häufige Verwirrung: Das Krankengeld wird brutto berechnet (70 % vom Brutto-Regelentgelt), aber netto ausgezahlt — das heißt, die Sozialversicherungs-Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV/AV, AN-Anteil ca. 10,6 %) werden noch abgezogen. Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge zahlt die Krankenkasse aus dem Topf, also nicht von deinem Krankengeld. Die Lohnsteuer entfällt komplett — Krankengeld ist steuerfrei (mit Progressionsvorbehalt, siehe unten).
Faustregel: Das ausgezahlte Netto-Krankengeld liegt bei rund 87–90 % der 70-%-Brutto-Berechnung bzw. bei rund 75–80 % deines normalen Netto-Gehalts.
Welche Abzüge gibt es vom Krankengeld?
Vom Brutto-Krankengeld werden vor Auszahlung diese Beiträge einbehalten (AN-Anteile):
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): ca. 1,8 % bei Krankenkasse mit eigenem Beitrag (variiert)
Beispiel: 70 % vom Brutto-Regelentgelt ergeben 2.100 € → minus rund 222 € RV/AV/PV = ca. 1.878 € Netto-Krankengeld pro Monat.
Höchstgrenze 2026 — was ist der maximale Tagessatz?
Die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV liegt 2026 bei 67.500 € pro Jahr (5.625 €/Monat). Daraus ergibt sich der Höchstbetrag des Brutto-Krankengelds:
- Maximaler Tagessatz brutto: 5.625 ÷ 30 × 70 % = ca. 131,25 €/Tag
- Maximaler Tagessatz netto (nach RV/AV/PV-Abzug): ca. 117 €/Tag
- Pro Monat maximal netto: ca. 3.500 €
Wer mehr als 5.625 € brutto/Monat verdient, zahlt zwar SV-Beiträge nur auf die BBG — und bekommt entsprechend auch beim Krankengeld höchstens diesen Wert.
Krankenkassen-spezifisch: AOK, TK, Barmer, IKK
Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Krankengeld-Anspruch nach SGB V einheitlich geregelt — ob du bei AOK, TK, Barmer, DAK, IKK classic, BARMER oder einer Betriebskrankenkasse versichert bist, macht für die Höhe und Dauer keinen Unterschied. Alle GKV-Kassen rechnen nach derselben Formel: 70 % Brutto / 90 % Netto-Cap, max. 78 Wochen pro Krankheit, gedeckelt durch BBG.
Unterschiede gibt es nur bei den optionalen Wahltarifen (z. B. Krankengeld für Selbstständige) und dem Zusatzbeitrag (zwischen ~1,5 % und ~3 % je Kasse). Aber das Standard-Krankengeld ist kassenunabhängig.
Selbstständige und das Krankengeld
Selbstständige sind in der Standard-GKV nicht automatisch krankengeldberechtigt. Sie müssen entweder:
- Eine Wahltarif-Variante mit Krankengeld-Anspruch wählen (höherer Beitrag)
- Eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen (separater Vertrag)
- Aus eigener Tasche überbrücken (für viele Solo-Selbstständige der Standard)
Wer hauptberuflich selbstständig ist und keinen entsprechenden Tarif hat, kann nicht von dem hier genannten Krankengeld profitieren — der Rechner gilt für GKV-Pflichtmitglieder mit Anspruch.
Verwandte Rechner
Brutto-Netto-Rechner für die Netto-Schätzung · Elterngeld-Rechner bei Mutterschaftsausfall · Arbeitslosengeld-Rechner nach Aussteuerung · Notgroschen-Rechner für die Reserve.
Häufige Fragen
Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Etwa 75–80 % deines Netto-Gehalts, gedeckelt durch 70 % vom Brutto und 90 % vom Netto. Bei 3.000 € Brutto / 2.000 € Netto ergibt das ca. 1.610 € Netto-Krankengeld pro Monat. Maximaler Höchstbetrag (über BBG): rund 3.500 € Netto pro Monat.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Davon entfallen die ersten 6 Wochen auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, also 72 Wochen reines Krankengeld. Bei einer anderen, unabhängigen Erkrankung beginnt der Zeitraum neu.
Muss ich auf Krankengeld Steuern zahlen?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — es erhöht den persönlichen Steuersatz auf andere Einkünfte. Wer mehr als 410 € Lohnersatzleistungen pro Jahr bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben. Oft führt das zu einer Nachzahlung.
Bekomme ich Krankengeld auch im Mini-Job?
Nein. Mini-Jobber zahlen keine eigenständigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und haben damit keinen Anspruch auf Krankengeld. Es gilt nur die 6-wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (anteilig auf den Mini-Job-Verdienst).
Was ist der Unterschied zu Krankentagegeld?
Krankengeld = gesetzliche Leistung der GKV (70 %/90 %-Regel). Krankentagegeld = private Zusatzversicherung, die du individuell abschließt. Selbstständige und Privatversicherte brauchen Krankentagegeld als Ersatz für das fehlende Krankengeld. Höhe ist frei verhandelbar.