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Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige & Freiberufler

Brutto-Netto-Berechnung für Selbstständige & Freiberufler 2026 — mit Steuern, KV-Wahl (PKV/GKV) und Altersvorsorge.

Aktualität: Stand 2026 · §32a EStG, freiwillige GKV-Bemessung, Sonderausgabenabzug §10 EStG

Selbstständigen-Brutto-Netto-Rechner 2026

Beispiel laden:
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Gewinn (Brutto)52.000,00 €4.333,33 € pro Monat
Verfügbar / Jahr30.789,00 €Steuerlast 12,1 %
Verfügbar / Monat2.565,75 €Privat-Cashflow
Aufschlüsselung — wo das Geld hingeht
Honorarumsatz60.000,00 €
− Betriebsausgaben8.000,00 €
= Gewinn (steuerlich)52.000,00 €
− Krankenversicherung (GKV freiwillig)10.764,00 €
− Altersvorsorge (8 %)4.160,00 €
− Einkommensteuer6.287,00 €
= Verfügbar / Jahr30.789,00 €
≈ Verfügbar / Monat2.565,75 €
💡 Vergleich Festanstellung: Um auf 2.565,75 € Netto/Monat als Angestellter zu kommen, bräuchtest du etwa 4.746,64 € Brutto/Monat (in Klasse I, kinderlos). Das Selbstständigen-Modell ist also typisch 15–25 % steuereffizienter — wegen abzugsfähiger Betriebsausgaben und freier Altersvorsorge-Wahl.

Hinweis Umsatzsteuer: Die hier gezeigten Beträge sind Netto-Honorar (ohne USt). Die 19 % USt werden vom Kunden bezahlt und 1:1 ans Finanzamt durchgereicht — kein Cashflow-Effekt nach Vorsteuer-Abzug. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bis 25.000 € Umsatz weisen keine USt aus, dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Vereinfachung: Kein Einbezug von Gewerbesteuer (gilt für Gewerbetreibende, nicht Freiberufler nach § 18 EStG), Verlustvortrag, Sonderausgaben über KV/AV hinaus, BAV-Förderung, Investitionsabzugsbetrag oder Sonderabschreibungen.

GKV-Berechnung: Freiwillige GKV als Selbstständiger 2026 = Bemessung min. 1.248 €/Monat, max. 5.625 €/Monat (BBG-KV). Beitrag ~17,1 % KV (mit Zusatzbeitrag) + 3,6 % PV.

Altersvorsorge-Höchstbetrag 2026: 30.826,00 € (Single, bei Zusammenveranlagung das Doppelte) sind als Sonderausgaben absetzbar (Rürup-Basisrente, BAV, freiwillige RV) — seit 2023 zu 100 %. Drüber: keine Steuerersparnis mehr, aber Vermögensaufbau möglich (z. B. ETF im freien Depot).

Schätzung — keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen oder Sondersituationen (Investitionen, Sonderabschreibungen, internationale Tätigkeit) Steuerberater konsultieren.

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Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige 2026

Anders als Angestellte mit Lohnabrechnung müssen Selbstständige, Freiberufler und Freelancer ihre Steuern und Sozialabgaben selbst kalkulieren. Es gibt keinen automatischen Lohnsteuer-Abzug, keinen Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung, keine eingebaute Altersvorsorge. Dafür: deutlich mehr Gestaltungsspielraum — und in den meisten Konstellationen 20–25 % steuereffizientere Strukturen als bei der Festanstellung.

Welche Sozialabgaben hat ein Selbstständiger?

Der größte Unterschied zur Festanstellung: Keine automatische Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Stattdessen entscheidest du selbst:

  • Krankenversicherung — Pflicht. Entweder gesetzlich freiwillig (rund 17 % vom Gewinn, gekappt bei BBG-KV 67.500 € = 5.625 €/Monat) oder privat (Festbetrag, typisch 500–800 €/Monat für gesunde Selbstständige).
  • Pflegeversicherung — kommt automatisch mit der KV, 3,6 % (kinderlos +0,6 %).
  • Rentenversicherung — meist freiwillig. Pflicht nur in bestimmten Berufen (Künstler/Publizisten in der KSK, Handwerker mit Eintrag in der HwO, Selbstständige Lehrer ohne Angestellten).
  • Altersvorsorge generell — empfohlen 8–12 % vom Gewinn. Bei Rürup-Basisrente, BAV oder freier RV bis 30.826 €/Jahr (Single 2026, Zusammenveranlagung 61.652 €) zu 100 % steuerlich absetzbar.
  • Berufshaftpflicht — je nach Tätigkeit. Bei Beratern, Architekten, IT-Freelancern oft Pflicht oder vertraglich vom Kunden gefordert.

Welche Steuern zahlt ein Selbstständiger?

Drei Hauptsteuern:

  • Einkommensteuer — auf den Gewinn nach §32a EStG (Tarif 14–45 %). Vierteljährliche Vorauszahlungen, Jahresabschluss in der Einkommensteuererklärung.
  • Solidaritätszuschlag — 5,5 % auf die ESt, ab 20.500 € Steuer-Freigrenze (Single) bzw. 41.000 € (Verheiratete in Klasse III).
  • Umsatzsteuer — 19 % auf Honorarrechnungen (bzw. 7 % bei bestimmten Tätigkeiten). Wird vom Kunden bezahlt und 1:1 ans Finanzamt durchgereicht — kein Cashflow-Effekt nach Vorsteuer-Abzug. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bis 25.000 € Vorjahresumsatz weisen keine USt aus.
  • Gewerbesteuer — nur für Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, GmbH). Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, IT-Berater, Journalisten, Künstler …) zahlen keine Gewerbesteuer.

Vergleich: Selbstständig vs. Festanstellung

Bei gleichem Brutto-Einkommen ist das Selbstständigen-Modell typischerweise 15–25 % cash-effizienter als die Festanstellung — durch:

  • Abzugsfähige Betriebsausgaben: Büro, Software, Reisen, Fortbildung, Telefon, Fachliteratur senken den Gewinn vor Steuer.
  • Freie Altersvorsorge-Wahl: Statt fixer 9,3 % AN-Anteil RV kannst du in ETFs (im freien Depot, kein steuerlicher Abzug aber Renditechance), Rürup (voller Steuerabzug, gebunden), BAV (bei eigener GmbH) oder gemischt sparen.
  • PKV-Option: Junge, gesunde Selbstständige zahlen oft 400–600 €/Monat statt 700–800 € GKV (bei gleichem Einkommen).
  • Kein AV-Beitrag verpflichtend: Spart 1,3 % (AV-AN-Anteil) — ggf. aber freiwillige AV sinnvoll bei volatiler Auftragslage.

Aber: Mehr Eigenverantwortung. Kein Krankengeld ab Tag 1 (PKV mit Krankentagegeld-Option, GKV-Wahltarif), Risiko von Auftragslücken, Buchhaltungs-Aufwand.

Was bleibt netto? — Beispiel-Tabelle für Freiberufler

Beispiele für Freiberufler ohne Gewerbesteuer (Klasse 1, kinderlos, GKV freiwillig, 8 % AV):

UmsatzAusgabenGewinnVerfügbar/JahrVerfügbar/Monat
40.000 €6.000 €34.000 €~21.500 €~1.790 €
60.000 €8.000 €52.000 €~31.500 €~2.625 €
80.000 €12.000 €68.000 €~40.000 €~3.330 €
120.000 €18.000 €102.000 €~57.000 €~4.750 €
200.000 €30.000 €170.000 €~88.000 €~7.330 €

Werte ohne PKV (mit fester Pauschale 600 €/Monat liegt das Netto bei höheren Einkommen ~5 % höher).

PKV oder freiwillig gesetzlich? Die teuerste Entscheidung

Als Selbstständiger bist du nicht pflichtversichert — du wählst zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Der Unterschied macht über ein Berufsleben schnell sechsstellige Beträge aus:

  • Freiwillig gesetzlich: Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen (rund 14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung), gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Wichtig: Es gibt eine Mindestbemessungsgrundlage — auch bei geringem oder null Gewinn zahlst du einen Mindestbeitrag. Für Gründer mit schwachem Startjahr ist das der häufigste Kostenschock. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
  • Privat: Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab — nicht vom Einkommen. Für junge, gesunde Gutverdiener anfangs deutlich günstiger. Aber: Jedes Familienmitglied kostet einen eigenen Beitrag, und die Beiträge steigen mit dem Alter. Ein Rückweg in die GKV ist ab 55 praktisch versperrt.

Faustregel: Wer Familie plant oder schwankende Einkünfte hat, fährt mit der GKV meist ruhiger. Wer dauerhaft hoch verdient, allein bleibt und gesund ist, spart in der PKV. Im Rechner oben kannst du beide Varianten direkt gegeneinander stellen — bei der PKV trägst du deinen konkreten Monatsbeitrag ein.

Altersvorsorge: Basisrente (Rürup) als größter Steuerhebel

Der wichtigste Unterschied zum Angestellten: Für dich zahlt niemand in die Rentenversicherung ein. Der steuerlich attraktivste Weg ist die Basisrente (Rürup-Rente), weil die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind:

  • Höchstbetrag 2026: 30.826 € für Ledige, 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Der Wert entspricht 24,7 % der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (124.801 €).
  • Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % absetzbar — nicht mehr anteilig.
  • Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können den Rahmen voll ausschöpfen. Bei Angestellten wird er durch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile weitgehend aufgebraucht — für dich ist er frei.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet ein Rürup-Beitrag von 10.000 € eine Steuerersparnis von rund 4.200 € im selben Jahr. Der Haken: Das Kapital ist gebunden — keine Auszahlung als Einmalbetrag, nicht vererbbar ohne Zusatzbaustein, nicht beleihbar. Im Rechner oben ist der Höchstbetrag bereits als Obergrenze hinterlegt.

Künstlersozialkasse: der halbe Beitrag für kreative Berufe

Wer publizistisch oder künstlerisch selbstständig arbeitet — Design, Text, Fotografie, Musik, Journalismus, teils auch Webdesign —, kann in die Künstlersozialkasse (KSK). Der Effekt ist erheblich: Du zahlst nur etwa die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, den Rest übernehmen die KSK und der Bund — ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil.

Voraussetzungen sind unter anderem eine überwiegend künstlerische/publizistische Tätigkeit und ein Mindesteinkommen (Ausnahmen für Berufsanfänger). Der Aufnahmeantrag ist aufwendig, lohnt sich aber fast immer: Bei 40.000 € Gewinn spart die KSK schnell 300–400 € im Monat. Der Rechner oben bildet die KSK nicht separat ab — setze bei Mitgliedschaft näherungsweise den halben Krankenversicherungsbeitrag an.

Stundensatz richtig kalkulieren

Eine häufige Falle: Den Stundensatz zu niedrig ansetzen. Faustregel für deutsche Freelancer:

Stundensatz = (gewünschtes Brutto-Jahreseinkommen × 1,7) / produktive Stunden pro Jahr

Bei 70.000 € gewünschtem Brutto (entspricht ~50.000 € Angestellten-Brutto) und 1.400 produktiven Stunden/Jahr (~30 Std/Woche × 47 Wochen) ergibt das einen Stundensatz von 85 €. Konkrete Kalkulation: Stundensatz-Rechner.

Häufige Fehler bei der Selbstständigen-Kalkulation

  • Brutto ≠ verfügbar. Wer 6.000 €/Monat Umsatz macht, hat nicht 6.000 € im Privat-Cashflow. Realistisch sind je nach KV-Wahl 3.300–4.000 €.
  • Steuern unterschätzen. Bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen lieber zu viel als zu wenig — bei Nachzahlung gibt's 0,15 % Zinsen pro Monat (lange war es teurer).
  • Altersvorsorge vergessen. Wer 0 % anlegt, hat im Alter ein Problem. Mindestens 10 % vom Gewinn sind Pflicht-Reserve.
  • Notgroschen zu klein. Bei Selbstständigen 6–12 Monatsausgaben Reserve, nicht 3 Monate wie bei Angestellten. Notgroschen-Rechner.
  • USt-Vorausz. mit Cashflow verwechseln. Die USt, die du auf Rechnungen erhebst, gehört dem Finanzamt — nicht dir. Direkt aufs USt-Konto buchen.

Verwandte Rechner

Stundensatz-Rechner — wie viel pro Stunde kalkulieren? · Notgroschen-Rechner — größere Reserve für Selbstständige · Sparplan-Rechner — ETF-Sparplan für die Altersvorsorge · Krankengeld-Rechner — bei freiwilliger GKV mit Wahltarif · Elterngeld — Selbstständige haben besondere Berechnungsregeln · Steuererstattung-Rechner.

Häufige Fragen

PKV oder freiwillig gesetzlich — was ist für Selbstständige günstiger?

Kommt auf die Lebenssituation an. Die GKV rechnet einkommensabhängig ab und versichert Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mit — dafür gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage, du zahlst also auch bei schwachem Jahr einen Mindestbeitrag. Die PKV richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheit statt nach Einkommen, ist für junge, gesunde Gutverdiener anfangs günstiger, kostet aber pro Familienmitglied extra und wird im Alter teurer. Ab 55 ist der Rückweg in die GKV praktisch versperrt.

Wie viel Altersvorsorge kann ich als Selbstständiger absetzen?

Über die Basisrente (Rürup) bis zu 30.826 € im Jahr 2026 (Ledige) bzw. 61.652 € bei Zusammenveranlagung — seit 2023 zu 100 % als Sonderausgabe. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können den Rahmen voll ausschöpfen. Bei 42 % Grenzsteuersatz spart ein Beitrag von 10.000 € rund 4.200 € Steuern. Nachteil: Das Kapital ist gebunden, keine Einmalauszahlung möglich.

Was bringt die Künstlersozialkasse?

Wer überwiegend künstlerisch oder publizistisch arbeitet (Design, Text, Foto, Musik, Journalismus), zahlt über die KSK nur etwa die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung — den Rest übernehmen KSK und Bund, ähnlich einem Arbeitgeberanteil. Bei 40.000 € Gewinn sind das schnell 300–400 € Ersparnis im Monat. Der Aufnahmeantrag ist aufwendig, lohnt sich aber fast immer.

Wie hoch ist das Netto bei 60.000 € Umsatz als Freelancer?

Bei 60.000 € Honorarumsatz und 8.000 € Betriebsausgaben hast du 52.000 € Gewinn. Davon gehen bei freiwilliger GKV ~9.000 € KV/PV ab, ~4.000 € Altersvorsorge (8 %), ~6.500 € Einkommensteuer und ~360 € Soli — verfügbar bleiben rund 32.000 € pro Jahr bzw. 2.660 € pro Monat. Mit PKV (statt freiwilliger GKV) typisch 200–400 € mehr pro Monat.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, beratende Ingenieure, Journalisten, IT-Berater, Künstler, Wissenschaftler) zahlen keine Gewerbesteuer. Nur Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, GmbH, UG) zahlen ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr Gewerbesteuer — etwa 14–17 % je nach Hebesatz der Gemeinde.

Soll ich GKV oder PKV als Selbstständiger?

Faustregel: Bei Gewinnen unter 50.000 € ist GKV oft günstiger (proportional zum Einkommen). Bei Gewinnen über 70.000 € wird PKV attraktiv, weil dort BBG-Deckelung greift — PKV bleibt der gleiche Festbetrag (500–800 €/Monat für junge Selbstständige). Aber: PKV-Beiträge steigen mit Alter, Rückkehr in GKV nach dem 55. Lebensjahr fast unmöglich.

Wie viel Prozent vom Umsatz bleiben netto übrig?

Faustregel: Bei Freiberuflern bleiben typisch 50–60 % vom Honorarumsatz als verfügbares Privat-Einkommen — nach Betriebsausgaben, KV/PV, Altersvorsorge und Steuern. Bei einem 80.000-€-Umsatz also rund 40.000–48.000 € verfügbar pro Jahr (~3.300–4.000 € pro Monat).

Was zählt zu Betriebsausgaben?

Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Büromiete, Computer/Software, Telefon/Internet (anteilig), Geschäftsreisen, Fortbildung, Fachliteratur, Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz), Werbung/Marketing, Buchhalter, Steuerberater, Arbeitsmittel, Bewirtungskosten (70 %), Geschenke (bis 50 €/Person/Jahr). Auch das häusliche Arbeitszimmer (bis 1.260 €/Jahr) oder die Home-Office-Pauschale (bis 1.260 €/Jahr für 210 Tage).

Muss ich als Kleinunternehmer auch Einkommensteuer zahlen?

Ja. Die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer — du musst sie nicht ausweisen und nicht abführen, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag. Aber: Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an wie bei jedem anderen Selbstständigen — gestaffelt nach §32a EStG (14–45 %). Der Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) gilt aber auch hier.

Formel & Erklärung

Brutto-Netto für Selbstständige & Freiberufler 2026. Im Gegensatz zur Festanstellung gibt es keine automatischen Sozialabgaben — du musst alles selbst zahlen und planen.

Berechnung:

  1. Gewinn = Honorarumsatz (netto) − Betriebsausgaben
  2. − Krankenversicherung (PKV-Festbetrag oder GKV freiwillig ~17,1 % vom Gewinn, gekappt bei BBG)
  3. − Altersvorsorge-Beitrag (steuerlich abzugsfähig bis 30.826 €/Single in 2026)
  4. zu versteuerndes Einkommen → Einkommensteuer nach §32a EStG
  5. + Soli (5,5 % auf ESt ab 20.500 € Freigrenze)
  6. + ggf. Kirchensteuer (8 % BY/BW, 9 % sonst)
  7. = Verfügbar / Jahr

Nicht enthalten: Gewerbesteuer (greift nicht bei Freiberuflern nach § 18 EStG), Vorsteuer-Abzug, Verlustvortrag, BAV-Sonderförderung, Investitionsabzugsbetrag.