Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige 2026
Anders als Angestellte mit Lohnabrechnung müssen Selbstständige, Freiberufler und Freelancer ihre Steuern und Sozialabgaben selbst kalkulieren. Es gibt keinen automatischen Lohnsteuer-Abzug, keinen Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung, keine eingebaute Altersvorsorge. Dafür: deutlich mehr Gestaltungsspielraum bei Betriebsausgaben und Altersvorsorge. Ein Steuervorteil ist das nicht — auf das zu versteuernde Einkommen wird derselbe Tarif nach § 32a EStG angewendet wie bei Angestellten. Der Unterschied liegt bei den Sozialabgaben und daran, wer sie trägt.
Gehaltsrechner, Lohnrechner, Abgabenrechner — ist das alles dasselbe?
Selbstständige bekommen kein Gehalt und keinen Lohn. Was privat auf dem Konto landet, ist eine Entnahme aus dem Gewinn — und deshalb suchen Menschen nach ganz verschiedenen Wörtern für dieselbe Rechnung. Ein Gehaltsrechner für Selbstständige, ein Lohnrechner für Selbständige, ein Abgabenrechner, ein Steuerrechner für Freelancer oder ein Nettolohn-Rechner beantworten am Ende dieselbe Frage: Was bleibt vom Honorar nach Steuern und Versicherungen übrig? Genau das rechnet der Rechner oben.
Die Begriffe unterscheiden sich nur darin, wo sie ansetzen:
- Gehaltsrechner / Lohnrechner für Selbstständige: Wie viel kann ich mir monatlich privat auszahlen, ohne dass die Steuernachzahlung im Frühjahr weh tut?
- Gewinnrechner: Umsatz minus Betriebsausgaben. Diese Zahl interessiert das Finanzamt — nicht der Umsatz.
- Abgabenrechner für Selbstständige: die Summe aus Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
- Steuerrechner für Freiberufler und Freelancer: nur der Steuerteil, ohne Sozialversicherung.
- Honorarrechner: rechnet vom gewünschten Netto zurück auf den nötigen Stunden- oder Tagessatz — dafür gibt es den Stundensatz-Rechner.
- Brutto-Netto-Rechner für Einzelunternehmer: dieselbe Rechnung. Ein Einzelunternehmer mit Gewerbe zahlt zusätzlich Gewerbesteuer, ein Freiberufler nach § 18 EStG nicht.
Ein Unterschied ist wichtig: Bei Angestellten heißt „brutto" das Gehalt vor Abzügen. Bei Selbstständigen ist „brutto" in der Regel der Honorarumsatz ohne Umsatzsteuer — die Umsatzsteuer ist kein Einkommen, sondern durchlaufendes Geld des Finanzamts. Wer sie mitrechnet, überschätzt sein Netto um 19 %.
Welche Sozialabgaben hat ein Selbstständiger?
Der größte Unterschied zur Festanstellung: Keine automatische Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Stattdessen entscheidest du selbst:
- Krankenversicherung — Pflicht. Entweder gesetzlich freiwillig (rund 20 % vom Gewinn inklusive Pflegeversicherung, gekappt bei der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € = 5.812,50 €/Monat) oder privat (Festbetrag, typisch 500–800 €/Monat für gesunde Selbstständige).
- Pflegeversicherung — kommt automatisch mit der KV, 3,6 % (kinderlos +0,6 %).
- Rentenversicherung — meist freiwillig. Pflicht nur in bestimmten Berufen (Künstler/Publizisten in der KSK, Handwerker mit Eintrag in der HwO, Selbstständige Lehrer ohne Angestellten).
- Altersvorsorge generell — empfohlen 8–12 % vom Gewinn. Bei Rürup-Basisrente, BAV oder freier RV bis 30.826 €/Jahr (Single 2026, Zusammenveranlagung 61.652 €) zu 100 % steuerlich absetzbar.
- Berufshaftpflicht — je nach Tätigkeit. Bei Beratern, Architekten, IT-Freelancern oft Pflicht oder vertraglich vom Kunden gefordert.
Welche Steuern zahlt ein Selbstständiger?
Drei Hauptsteuern:
- Einkommensteuer — auf den Gewinn nach §32a EStG (Tarif 14–45 %). Vierteljährliche Vorauszahlungen, Jahresabschluss in der Einkommensteuererklärung.
- Solidaritätszuschlag — 5,5 % auf die ESt, ab 20.500 € Steuer-Freigrenze (Single) bzw. 41.000 € (Verheiratete in Klasse III).
- Umsatzsteuer — 19 % auf Honorarrechnungen (bzw. 7 % bei bestimmten Tätigkeiten). Wird vom Kunden bezahlt und 1:1 ans Finanzamt durchgereicht — kein Cashflow-Effekt nach Vorsteuer-Abzug. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bis 25.000 € Vorjahresumsatz weisen keine USt aus.
- Gewerbesteuer — nur für Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, GmbH). Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, IT-Berater, Journalisten, Künstler …) zahlen keine Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer: ab welchem Hebesatz sie wirklich weh tut
Für Freiberufler nach § 18 EStG ist die Frage erledigt — sie zahlen keine. Für Gewerbetreibende lautet die verbreitete Auskunft, die Gewerbesteuer werde ja „auf die Einkommensteuer angerechnet". Das stimmt nur bis zu einem bestimmten Punkt, und der lässt sich genau benennen.
Die Rechnung: Vom Gewinn gehen 24.500 € Freibetrag ab, der Rest wird mit der Messzahl 3,5 % zum Steuermessbetrag. Den multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Angerechnet wird nach § 35 EStG das Vierfache des Messbetrags — und 4 × 3,5 % sind genau 14 %, also exakt das, was ein Hebesatz von 400 % kostet.
Bis 400 % ist die Gewerbesteuer damit ein Nullsummenspiel. Jeder Punkt darüber ist echte Mehrbelastung. Und über 400 % liegen die meisten Großstädte: München 490 %, Köln 475 %, Hamburg 470 %.
| Hebesatz | Gewerbesteuer | angerechnet | bleibt hängen |
|---|---|---|---|
| 400 % (neutral) | 7.770 € | 7.770 € | 0 € |
| 470 % (Hamburg) | 9.130 € | 7.770 € | 1.360 € |
| 475 % (Köln) | 9.227 € | 7.770 € | 1.457 € |
| 490 % (München) | 9.518 € | 7.770 € | 1.748 € |
| 900 % | 17.483 € | 7.770 € | 9.713 € |
Beispiel: 80.000 € Gewinn, Einzelunternehmer ohne weitere Einkünfte. Der angerechnete Betrag ändert sich nicht mit dem Hebesatz — er hängt allein am Messbetrag.
Bei sehr hohen Hebesätzen kippt das Verhältnis deutlich: Bei 900 %, wie ihn einzelne sehr kleine Gemeinden verlangen, werden nur noch vier Neuntel der Gewerbesteuer angerechnet, also nicht einmal die Hälfte. Ein Standortwechsel über die Gemeindegrenze kann deshalb mehr bringen als jede Betriebsausgabe.
Zwei Feinheiten, die oft untergehen: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG), mindert den Gewinn also nicht. Und die Anrechnung senkt zwar den Solidaritätszuschlag mit, nicht aber die Kirchensteuer — § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG nimmt § 35 EStG von deren Bemessungsgrundlage ausdrücklich aus.
Vergleich: Selbstständig vs. Festanstellung
Bei gleichem Brutto-Einkommen ist das Selbstständigen-Modell typischerweise 15–25 % cash-effizienter als die Festanstellung — durch:
- Abzugsfähige Betriebsausgaben: Büro, Software, Reisen, Fortbildung, Telefon, Fachliteratur senken den Gewinn vor Steuer.
- Freie Altersvorsorge-Wahl: Statt fixer 9,3 % AN-Anteil RV kannst du in ETFs (im freien Depot, kein steuerlicher Abzug aber Renditechance), Rürup (voller Steuerabzug, gebunden), BAV (bei eigener GmbH) oder gemischt sparen.
- PKV-Option: Junge, gesunde Selbstständige zahlen oft 400–600 €/Monat statt 700–800 € GKV (bei gleichem Einkommen).
- Kein AV-Beitrag verpflichtend: Spart 1,3 % (AV-AN-Anteil) — ggf. aber freiwillige AV sinnvoll bei volatiler Auftragslage.
Aber: Mehr Eigenverantwortung. Kein Krankengeld ab Tag 1 (PKV mit Krankentagegeld-Option, GKV-Wahltarif), Risiko von Auftragslücken, Buchhaltungs-Aufwand.
Was bleibt netto? — Beispiel-Tabelle für Freiberufler
Beispiele für Freiberufler ohne Gewerbesteuer (Klasse 1, kinderlos, GKV freiwillig, 8 % AV):
| Umsatz | Ausgaben | Gewinn | Verfügbar/Jahr | Verfügbar/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 40.000 € | 6.000 € | 34.000 € | ~21.300 € | ~1.780 € |
| 60.000 € | 8.000 € | 52.000 € | ~30.400 € | ~2.530 € |
| 80.000 € | 12.000 € | 68.000 € | ~38.000 € | ~3.170 € |
| 120.000 € | 18.000 € | 102.000 € | ~56.600 € | ~4.720 € |
| 200.000 € | 30.000 € | 170.000 € | ~90.400 € | ~7.530 € |
Werte ohne PKV (mit fester Pauschale 600 €/Monat liegt das Netto bei höheren Einkommen ~5 % höher).
PKV oder freiwillig gesetzlich? Die teuerste Entscheidung
Als Selbstständiger bist du nicht pflichtversichert — du wählst zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Der Unterschied macht über ein Berufsleben schnell sechsstellige Beträge aus:
- Freiwillig gesetzlich: Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen (14,6 % bzw. 14,0 % ohne Krankengeldanspruch, zuzüglich Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 % und Pflegeversicherung), gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Wichtig: Es gibt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €/Monat (ein Drittel der Bezugsgröße, § 240 Abs. 4 SGB V) — auch bei geringem oder null Gewinn zahlst du darauf Beiträge. Für Gründer mit schwachem Startjahr ist das der häufigste Kostenschock. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
- Privat: Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab — nicht vom Einkommen. Für junge, gesunde Gutverdiener anfangs deutlich günstiger. Aber: Jedes Familienmitglied kostet einen eigenen Beitrag, und die Beiträge steigen mit dem Alter. Ein Rückweg in die GKV ist ab 55 praktisch versperrt.
Faustregel: Wer Familie plant oder schwankende Einkünfte hat, fährt mit der GKV meist ruhiger. Wer dauerhaft hoch verdient, allein bleibt und gesund ist, spart in der PKV. Im Rechner oben kannst du beide Varianten direkt gegeneinander stellen — bei der PKV trägst du deinen konkreten Monatsbeitrag ein.
Altersvorsorge: Basisrente (Rürup) als größter Steuerhebel
Der wichtigste Unterschied zum Angestellten: Für dich zahlt niemand in die Rentenversicherung ein. Der steuerlich attraktivste Weg ist die Basisrente (Rürup-Rente), weil die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind:
- Höchstbetrag 2026: 30.826 € für Ledige, 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Der Wert entspricht 24,7 % der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (124.801 €).
- Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % absetzbar — nicht mehr anteilig.
- Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können den Rahmen voll ausschöpfen. Bei Angestellten wird er durch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile weitgehend aufgebraucht — für dich ist er frei.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet ein Rürup-Beitrag von 10.000 € eine Steuerersparnis von rund 4.200 € im selben Jahr. Der Haken: Das Kapital ist gebunden — keine Auszahlung als Einmalbetrag, nicht vererbbar ohne Zusatzbaustein, nicht beleihbar. Im Rechner oben ist der Höchstbetrag bereits als Obergrenze hinterlegt.
Künstlersozialkasse: der halbe Beitrag für kreative Berufe
Wer publizistisch oder künstlerisch selbstständig arbeitet — Design, Text, Fotografie, Musik, Journalismus, teils auch Webdesign —, kann in die Künstlersozialkasse (KSK). Der Effekt ist erheblich: Du zahlst nur etwa die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, den Rest übernehmen die KSK und der Bund — ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil.
Voraussetzungen sind unter anderem eine überwiegend künstlerische oder publizistische Tätigkeit und ein Arbeitseinkommen über 3.900 € im Jahr (Ausnahme: die ersten drei Berufsjahre). Der Aufnahmeantrag ist aufwendig, lohnt sich aber fast immer.
Wie viel es bringt, wird allerdings regelmäßig zu hoch angesetzt, weil eine Nebenwirkung untergeht: Mit der KSK wird die Rentenversicherung zur Pflicht. Bei 40.000 € Gewinn sieht die Rechnung so aus:
| 40.000 € Gewinn, kinderlos | freiwillig gesetzlich | über die KSK |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 723 €/Monat | 372 €/Monat |
| Rentenversicherung | freiwillig | 310 €/Monat (Pflicht) |
| zusammen | 723 €/Monat | 682 €/Monat |
Die Krankenversicherung halbiert sich tatsächlich, rund 350 € im Monat. Netto bleiben davon aber nur etwa 40 €, weil die Pflichtrente den Rest auffrisst. Der eigentliche Gewinn ist ein anderer: Für praktisch dasselbe Geld bekommst du zusätzlich eine gesetzliche Altersvorsorge, die du sonst freiwillig aufbringen müsstest. Wer ohnehin fürs Alter vorsorgt, spart mit der KSK echtes Geld — wer es bisher nicht tat, tauscht Konsum gegen Vorsorge.
Im Rechner oben schaltest du das über das Feld „Künstlersozialkasse" ein; der Pflichtbeitrag zur Rente erscheint dann als eigene Zeile.
Stundensatz richtig kalkulieren
Eine häufige Falle: Den Stundensatz zu niedrig ansetzen. Faustregel für deutsche Freelancer:
Stundensatz = (gewünschtes Brutto-Jahreseinkommen × 1,7) / produktive Stunden pro Jahr
Bei 70.000 € gewünschtem Brutto (entspricht ~50.000 € Angestellten-Brutto) und 1.400 produktiven Stunden/Jahr (~30 Std/Woche × 47 Wochen) ergibt das einen Stundensatz von 85 €. Konkrete Kalkulation: Stundensatz-Rechner.
IHK und Handwerkskammer: die Beiträge, an die niemand denkt
Wer ein Gewerbe betreibt, ist Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (§ 2 IHKG) oder, im Handwerk, in der Handwerkskammer. Das ist keine Option und keine Rechnung, die man ablehnen kann. Freiberufler nach § 18 EStG sind nicht betroffen.
Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage auf den Gewerbeertrag. Die Höhe legt jede Kammer selbst fest, weshalb sich keine allgemeingültige Zahl nennen lässt — bei kleinen Betrieben liegt der Grundbeitrag meist im niedrigen dreistelligen Bereich, die Umlage bei einem Bruchteil eines Prozents des Gewerbeertrags. Zwei Entlastungen sind weit verbreitet: Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen mit einem Gewerbeertrag bis 5.200 € zahlen nichts, und für Existenzgründer entfällt der Beitrag in den ersten Jahren ganz oder teilweise.
Im Rechner ist der Kammerbeitrag deshalb ein freies Feld statt einer Schätzung. Er ist Betriebsausgabe und mindert damit auch den Gewerbeertrag — also die Gewerbesteuer gleich mit.
Was kein Rechner leisten kann: der Zeitpunkt
Ein berechtigter Einwand gegen jeden Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige lautet: Man weiß doch erst ein bis zwei Jahre später, was wirklich übrig geblieben ist. Das stimmt — und liegt nicht an der Rechnung, sondern am Verfahren.
Die Einkommensteuer wird über Vorauszahlungen erhoben (§ 37 EStG), fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Ihre Höhe richtet sich nach der letzten Veranlagung. Im ersten Jahr der Selbstständigkeit gibt es oft noch keine, weil dem Finanzamt jede Grundlage fehlt.
Genau daraus entsteht der klassische Doppelschlag: Die erste Steuererklärung löst gleichzeitig die Nachzahlung für das vergangene Jahr und rückwirkend erhöhte Vorauszahlungen für das laufende aus. Wer in Jahr eins gut verdient hat und das Geld ausgegeben hat, zahlt in Jahr zwei für zwei Jahre.
Ein Rechner zeigt das Jahresergebnis, nicht den Kontostand im Mai. Beides zusammen ergibt erst die Antwort: Was diese Seite ausrechnet, gehört auf die hohe Kante, und zwar bevor es sich nach verfügbarem Einkommen anfühlt.
Wie die Erklärung selbst abläuft — welche Anlagen nötig sind, wie die Einnahmenüberschussrechnung aufgebaut ist und wann die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig wird — steht in der Anleitung zur Steuererklärung für Selbstständige.
Häufige Fehler bei der Selbstständigen-Kalkulation
- Brutto ≠ verfügbar. Wer 6.000 €/Monat Umsatz macht, hat nicht 6.000 € im Privat-Cashflow. Realistisch sind je nach KV-Wahl 3.300–4.000 €.
- Steuern unterschätzen. Bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen lieber zu viel als zu wenig — bei Nachzahlung gibt's 0,15 % Zinsen pro Monat (lange war es teurer).
- Altersvorsorge vergessen. Wer 0 % anlegt, hat im Alter ein Problem. Mindestens 10 % vom Gewinn sind Pflicht-Reserve.
- Notgroschen zu klein. Bei Selbstständigen 6–12 Monatsausgaben Reserve, nicht 3 Monate wie bei Angestellten. Notgroschen-Rechner.
- USt-Vorausz. mit Cashflow verwechseln. Die USt, die du auf Rechnungen erhebst, gehört dem Finanzamt — nicht dir. Direkt aufs USt-Konto buchen.
Verwandte Rechner
Stundensatz-Rechner — wie viel pro Stunde kalkulieren? · Notgroschen-Rechner — größere Reserve für Selbstständige · Sparplan-Rechner — ETF-Sparplan für die Altersvorsorge · Krankengeld-Rechner — bei freiwilliger GKV mit Wahltarif · Elterngeld — Selbstständige haben besondere Berechnungsregeln · Steuererstattung-Rechner.
Mit welchen Werten hier gerechnet wird
Alle Beträge und Sätze, die in die Berechnung oben eingehen — mit der Fundstelle, aus der sie stammen. Geprüft am 24. September 2026.
Werte für Selbstständige 2026
| Wert | 2026 | Fundstelle |
|---|---|---|
| Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen (Einzelveranlagung) | 30.826 € | § 10 Abs. 3 EStG |
| Kleinunternehmer: Vorjahresumsatz | 25.000 € | § 19 Abs. 1 UStG |
| Kleinunternehmer: laufendes Jahr | 100.000 € | § 19 Abs. 1 UStG |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 € | § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG |
| Gewerbesteuer-Messzahl | 3,5 % | § 11 Abs. 2 GewStG |
| Anrechnung auf die Einkommensteuer | 4-faches des Messbetrags | § 35 Abs. 1 EStG |
| Neutraler Hebesatz (Anrechnung deckt die Steuer) | 400 % | rechnerisch aus § 11 GewStG und § 35 EStG |
| Mindestarbeitseinkommen Künstlersozialkasse | 3.900 € | § 3 Abs. 1 KSVG |
Sozialversicherung 2026
| Wert | 2026 | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € (5.812,50 €/Monat) | Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 € (8.450,00 €/Monat) | Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 |
| Bezugsgröße | 47.460 € (3.955,00 €/Monat) | § 18 SGB IV |
| Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung | 14,6 % | § 241 SGB V |
| Ermäßigter Satz ohne Krankengeldanspruch | 14,0 % | § 243 SGB V |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | Bekanntmachung des BMG |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (+ 0,6 % für Kinderlose ab 23) | § 55 SGB XI |
| Rentenversicherung | 18,6 % | § 158 SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | § 341 SGB III |
| Mindestbemessung freiwillige GKV | 15.820 € (1.318,33 €/Monat) | § 240 Abs. 4 SGB V |
Einkommensteuertarif 2026
| Wert | 2026 | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | § 32a Abs. 1 EStG |
| Beginn Progressionszone 2 | 17.800 € | § 32a Abs. 1 EStG |
| Beginn Spitzensteuersatz 42 % | 69.879 € | § 32a Abs. 1 EStG |
| Beginn Reichensteuer 45 % | 277.826 € | § 32a Abs. 1 EStG |
| Soli-Freigrenze (Einzelveranlagung) | 20.350 € | § 3 Abs. 3 SolZG |
| Soli-Freigrenze (Zusammenveranlagung) | 40.700 € | § 3 Abs. 3 SolZG |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG |
Häufige Fragen
Gibt es einen Gehaltsrechner für Selbstständige?
Der Rechner oben ist genau das — nur präziser benannt. Selbstständige haben kein Gehalt, sondern Gewinn: Umsatz minus Betriebsausgaben, davon Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Übrig bleibt der Betrag, den du privat entnehmen kannst. Wer nach Gehaltsrechner, Lohnrechner oder Nettolohn für Selbstständige sucht, meint diese Rechnung.
Was rechnet ein Abgabenrechner für Selbstständige?
Die Summe aller Pflichtabzüge vom Gewinn: Einkommensteuer nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder PKV-Beitrag plus Pflegeversicherung — und, sofern du sie zahlst, die Altersvorsorge. Bei mittleren Gewinnen landet die Gesamtbelastung häufig bei 35 bis 45 % des Gewinns. Der Rechner oben schlüsselt jeden Posten einzeln auf.
Brutto-Netto-Rechner für Einzelunternehmer — ist das dieselbe Rechnung?
Fast. Die Steuer- und Sozialversicherungslogik ist identisch. Ein Unterschied bleibt: Einzelunternehmer mit Gewerbebetrieb zahlen ab 24.500 € Gewinn Gewerbesteuer, die über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Freiberufler nach § 18 EStG — Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Programmierer in freier Tätigkeit — zahlen keine Gewerbesteuer. Im Rechner oben schaltest du das über das Feld „Tätigkeit" um; bei Gewerbebetrieb kommt der Hebesatz deiner Gemeinde dazu.
PKV oder freiwillig gesetzlich — was ist für Selbstständige günstiger?
Kommt auf die Lebenssituation an. Die GKV rechnet einkommensabhängig ab und versichert Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mit — dafür gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage, du zahlst also auch bei schwachem Jahr einen Mindestbeitrag. Die PKV richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheit statt nach Einkommen, ist für junge, gesunde Gutverdiener anfangs günstiger, kostet aber pro Familienmitglied extra und wird im Alter teurer. Ab 55 ist der Rückweg in die GKV praktisch versperrt.
Wie viel Altersvorsorge kann ich als Selbstständiger absetzen?
Über die Basisrente (Rürup) bis zu 30.826 € im Jahr 2026 (Ledige) bzw. 61.652 € bei Zusammenveranlagung — seit 2023 zu 100 % als Sonderausgabe. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können den Rahmen voll ausschöpfen. Bei 42 % Grenzsteuersatz spart ein Beitrag von 10.000 € rund 4.200 € Steuern. Nachteil: Das Kapital ist gebunden, keine Einmalauszahlung möglich.
Was bringt die Künstlersozialkasse?
Wer überwiegend künstlerisch oder publizistisch arbeitet (Design, Text, Foto, Musik, Journalismus), zahlt über die KSK nur etwa die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung — den Rest übernehmen KSK und Bund, ähnlich einem Arbeitgeberanteil. Bei 40.000 € Gewinn sind das schnell 300–400 € Ersparnis im Monat. Der Aufnahmeantrag ist aufwendig, lohnt sich aber fast immer.
Wie hoch ist das Netto bei 60.000 € Umsatz als Freelancer?
Bei 60.000 € Honorarumsatz und 8.000 € Betriebsausgaben hast du 52.000 € Gewinn. Davon gehen bei freiwilliger GKV ~9.000 € KV/PV ab, ~4.000 € Altersvorsorge (8 %), ~6.500 € Einkommensteuer und ~360 € Soli — verfügbar bleiben rund 32.000 € pro Jahr bzw. 2.660 € pro Monat. Mit PKV (statt freiwilliger GKV) typisch 200–400 € mehr pro Monat.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, beratende Ingenieure, Journalisten, IT-Berater, Künstler, Wissenschaftler) zahlen keine Gewerbesteuer. Nur Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, GmbH, UG) zahlen ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr Gewerbesteuer: 3,5 % Messzahl mal Hebesatz der Gemeinde, also 14 % des Gewerbeertrags bei einem Hebesatz von 400 % und 17,2 % bei den 490 % der Stadt München. Angerechnet wird sie über § 35 EStG — bis 400 % vollständig, darüber nur teilweise.
Soll ich GKV oder PKV als Selbstständiger?
Faustregel: Bei Gewinnen unter 50.000 € ist GKV oft günstiger (proportional zum Einkommen). Bei Gewinnen über 70.000 € wird PKV attraktiv, weil dort BBG-Deckelung greift — PKV bleibt der gleiche Festbetrag (500–800 €/Monat für junge Selbstständige). Aber: PKV-Beiträge steigen mit Alter, Rückkehr in GKV nach dem 55. Lebensjahr fast unmöglich.
Wie viel Prozent vom Umsatz bleiben netto übrig?
Faustregel: Bei Freiberuflern bleiben typisch 50–60 % vom Honorarumsatz als verfügbares Privat-Einkommen — nach Betriebsausgaben, KV/PV, Altersvorsorge und Steuern. Bei einem 80.000-€-Umsatz also rund 40.000–48.000 € verfügbar pro Jahr (~3.300–4.000 € pro Monat).
Was zählt zu Betriebsausgaben?
Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Büromiete, Computer/Software, Telefon/Internet (anteilig), Geschäftsreisen, Fortbildung, Fachliteratur, Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz), Werbung/Marketing, Buchhalter, Steuerberater, Arbeitsmittel, Bewirtungskosten (70 %), Geschenke (bis 50 €/Person/Jahr). Auch das häusliche Arbeitszimmer (bis 1.260 €/Jahr) oder die Home-Office-Pauschale (bis 1.260 €/Jahr für 210 Tage).
Muss ich als Kleinunternehmer auch Einkommensteuer zahlen?
Ja. Die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer — du musst sie nicht ausweisen und nicht abführen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Aber: Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an wie bei jedem anderen Selbstständigen — gestaffelt nach §32a EStG (14–45 %). Der Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) gilt aber auch hier.