Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige 2026
Anders als Angestellte mit Lohnabrechnung müssen Selbstständige, Freiberufler und Freelancer ihre Steuern und Sozialabgaben selbst kalkulieren. Es gibt keinen automatischen Lohnsteuer-Abzug, keinen Arbeitgeber-Zuschuss zur Krankenversicherung, keine eingebaute Altersvorsorge. Dafür: deutlich mehr Gestaltungsspielraum — und in den meisten Konstellationen 20–25 % steuereffizientere Strukturen als bei der Festanstellung.
Welche Sozialabgaben hat ein Selbstständiger?
Der größte Unterschied zur Festanstellung: Keine automatische Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Stattdessen entscheidest du selbst:
- Krankenversicherung — Pflicht. Entweder gesetzlich freiwillig (rund 17 % vom Gewinn, gekappt bei BBG-KV 67.500 € = 5.625 €/Monat) oder privat (Festbetrag, typisch 500–800 €/Monat für gesunde Selbstständige).
- Pflegeversicherung — kommt automatisch mit der KV, 3,6 % (kinderlos +0,6 %).
- Rentenversicherung — meist freiwillig. Pflicht nur in bestimmten Berufen (Künstler/Publizisten in der KSK, Handwerker mit Eintrag in der HwO, Selbstständige Lehrer ohne Angestellten).
- Altersvorsorge generell — empfohlen 8–12 % vom Gewinn. Bei Rürup-Versicherung, BAV oder freier RV bis 29.344 €/Jahr (Single 2026) steuerlich absetzbar.
- Berufshaftpflicht — je nach Tätigkeit. Bei Beratern, Architekten, IT-Freelancern oft Pflicht oder vertraglich vom Kunden gefordert.
Welche Steuern zahlt ein Selbstständiger?
Drei Hauptsteuern:
- Einkommensteuer — auf den Gewinn nach §32a EStG (Tarif 14–45 %). Vierteljährliche Vorauszahlungen, Jahresabschluss in der Einkommensteuererklärung.
- Solidaritätszuschlag — 5,5 % auf die ESt, ab 20.500 € Steuer-Freigrenze (Single) bzw. 41.000 € (Verheiratete in Klasse III).
- Umsatzsteuer — 19 % auf Honorarrechnungen (bzw. 7 % bei bestimmten Tätigkeiten). Wird vom Kunden bezahlt und 1:1 ans Finanzamt durchgereicht — kein Cashflow-Effekt nach Vorsteuer-Abzug. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bis 25.000 € Vorjahresumsatz weisen keine USt aus.
- Gewerbesteuer — nur für Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, GmbH). Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, IT-Berater, Journalisten, Künstler …) zahlen keine Gewerbesteuer.
Vergleich: Selbstständig vs. Festanstellung
Bei gleichem Brutto-Einkommen ist das Selbstständigen-Modell typischerweise 15–25 % cash-effizienter als die Festanstellung — durch:
- Abzugsfähige Betriebsausgaben: Büro, Software, Reisen, Fortbildung, Telefon, Fachliteratur senken den Gewinn vor Steuer.
- Freie Altersvorsorge-Wahl: Statt fixer 9,3 % AN-Anteil RV kannst du in ETFs (im freien Depot, kein steuerlicher Abzug aber Renditechance), Rürup (voller Steuerabzug, gebunden), BAV (bei eigener GmbH) oder gemischt sparen.
- PKV-Option: Junge, gesunde Selbstständige zahlen oft 400–600 €/Monat statt 700–800 € GKV (bei gleichem Einkommen).
- Kein AV-Beitrag verpflichtend: Spart 1,3 % (AV-AN-Anteil) — ggf. aber freiwillige AV sinnvoll bei volatiler Auftragslage.
Aber: Mehr Eigenverantwortung. Kein Krankengeld ab Tag 1 (PKV mit Krankentagegeld-Option, GKV-Wahltarif), Risiko von Auftragslücken, Buchhaltungs-Aufwand.
Was bleibt netto? — Beispiel-Tabelle für Freiberufler
Beispiele für Freiberufler ohne Gewerbesteuer (Klasse 1, kinderlos, GKV freiwillig, 8 % AV):
| Umsatz | Ausgaben | Gewinn | Verfügbar/Jahr | Verfügbar/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 40.000 € | 6.000 € | 34.000 € | ~21.500 € | ~1.790 € |
| 60.000 € | 8.000 € | 52.000 € | ~31.500 € | ~2.625 € |
| 80.000 € | 12.000 € | 68.000 € | ~40.000 € | ~3.330 € |
| 120.000 € | 18.000 € | 102.000 € | ~57.000 € | ~4.750 € |
| 200.000 € | 30.000 € | 170.000 € | ~88.000 € | ~7.330 € |
Werte ohne PKV (mit fester Pauschale 600 €/Monat liegt das Netto bei höheren Einkommen ~5 % höher).
Stundensatz richtig kalkulieren
Eine häufige Falle: Den Stundensatz zu niedrig ansetzen. Faustregel für deutsche Freelancer:
Stundensatz = (gewünschtes Brutto-Jahreseinkommen × 1,7) / produktive Stunden pro Jahr
Bei 70.000 € gewünschtem Brutto (entspricht ~50.000 € Angestellten-Brutto) und 1.400 produktiven Stunden/Jahr (~30 Std/Woche × 47 Wochen) ergibt das einen Stundensatz von 85 €. Konkrete Kalkulation: Stundensatz-Rechner.
Häufige Fehler bei der Selbstständigen-Kalkulation
- Brutto ≠ verfügbar. Wer 6.000 €/Monat Umsatz macht, hat nicht 6.000 € im Privat-Cashflow. Realistisch sind je nach KV-Wahl 3.300–4.000 €.
- Steuern unterschätzen. Bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen lieber zu viel als zu wenig — bei Nachzahlung gibt's 0,15 % Zinsen pro Monat (lange war es teurer).
- Altersvorsorge vergessen. Wer 0 % anlegt, hat im Alter ein Problem. Mindestens 10 % vom Gewinn sind Pflicht-Reserve.
- Notgroschen zu klein. Bei Selbstständigen 6–12 Monatsausgaben Reserve, nicht 3 Monate wie bei Angestellten. Notgroschen-Rechner.
- USt-Vorausz. mit Cashflow verwechseln. Die USt, die du auf Rechnungen erhebst, gehört dem Finanzamt — nicht dir. Direkt aufs USt-Konto buchen.
Verwandte Rechner
Stundensatz-Rechner — wie viel pro Stunde kalkulieren? · Notgroschen-Rechner — größere Reserve für Selbstständige · Sparplan-Rechner — ETF-Sparplan für die Altersvorsorge · Krankengeld-Rechner — bei freiwilliger GKV mit Wahltarif · Elterngeld — Selbstständige haben besondere Berechnungsregeln · Steuererstattung-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Netto bei 60.000 € Umsatz als Freelancer?
Bei 60.000 € Honorarumsatz und 8.000 € Betriebsausgaben hast du 52.000 € Gewinn. Davon gehen bei freiwilliger GKV ~9.000 € KV/PV ab, ~4.000 € Altersvorsorge (8 %), ~6.500 € Einkommensteuer und ~360 € Soli — verfügbar bleiben rund 32.000 € pro Jahr bzw. 2.660 € pro Monat. Mit PKV (statt freiwilliger GKV) typisch 200–400 € mehr pro Monat.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, beratende Ingenieure, Journalisten, IT-Berater, Künstler, Wissenschaftler) zahlen keine Gewerbesteuer. Nur Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, GmbH, UG) zahlen ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr Gewerbesteuer — etwa 14–17 % je nach Hebesatz der Gemeinde.
Soll ich GKV oder PKV als Selbstständiger?
Faustregel: Bei Gewinnen unter 50.000 € ist GKV oft günstiger (proportional zum Einkommen). Bei Gewinnen über 70.000 € wird PKV attraktiv, weil dort BBG-Deckelung greift — PKV bleibt der gleiche Festbetrag (500–800 €/Monat für junge Selbstständige). Aber: PKV-Beiträge steigen mit Alter, Rückkehr in GKV nach dem 55. Lebensjahr fast unmöglich.
Wie viel Prozent vom Umsatz bleiben netto übrig?
Faustregel: Bei Freiberuflern bleiben typisch 50–60 % vom Honorarumsatz als verfügbares Privat-Einkommen — nach Betriebsausgaben, KV/PV, Altersvorsorge und Steuern. Bei einem 80.000-€-Umsatz also rund 40.000–48.000 € verfügbar pro Jahr (~3.300–4.000 € pro Monat).
Was zählt zu Betriebsausgaben?
Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Büromiete, Computer/Software, Telefon/Internet (anteilig), Geschäftsreisen, Fortbildung, Fachliteratur, Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz), Werbung/Marketing, Buchhalter, Steuerberater, Arbeitsmittel, Bewirtungskosten (70 %), Geschenke (bis 50 €/Person/Jahr). Auch das häusliche Arbeitszimmer (bis 1.260 €/Jahr) oder die Home-Office-Pauschale (bis 1.260 €/Jahr für 210 Tage).
Muss ich als Kleinunternehmer auch Einkommensteuer zahlen?
Ja. Die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer — du musst sie nicht ausweisen und nicht abführen, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag. Aber: Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an wie bei jedem anderen Selbstständigen — gestaffelt nach §32a EStG (14–45 %). Der Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) gilt aber auch hier.