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Krypto-Steuer-Rechner

Berechne die Steuer auf deine Krypto-Gewinne 2026 — mit Haltefrist-Check (§ 23 EStG), Freigrenze 1.000 € und persönlichem Einkommensteuersatz.

Aktualität: Stand 1. Januar 2026 · § 23 EStG, BMF-Schreiben Mai 2022, Tarifformel §32a EStG 2026

Krypto-Steuer-Rechner 2026

Beispiel laden:
Monate
Gewinn5.000,00 €50 % Rendite
Steuern gesamt1.725,00 €34,5 % effektiv
Netto-Gewinn3.275,00 €nach Steuer
⚠ Über Freigrenze — gesamter Gewinn von 5.000,00 € ist steuerpflichtig (kein Freibetrag)
Aufschlüsselung — Steuern auf den Gewinn
Gewinn5.000,00 €
− Einkommensteuer1.725,00 €
= Netto-Gewinn3.275,00 €
💡 Tipp: Wenn du noch 4 Monate wartest mit dem Verkauf, ist der gesamte Gewinn von 5.000,00 € steuerfrei. Du sparst 1.725,00 € Steuern.

Rechtsgrundlage § 23 EStG: Krypto-Gewinne zählen als private Veräußerungsgeschäfte. Haltefrist über 1 Jahr → komplett steuerfrei. Innerhalb von 12 Monaten → mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Freigrenze 2026: 1.000 € pro Jahr (zuvor 600 €). Achtung: Freigrenze ≠ Freibetrag — bei Überschreitung von 1 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der überschießende Teil.

FIFO-Methode: Bei mehreren Käufen gilt steuerlich „first in, first out" — die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. Eine wallet-getrennte Berechnung (z. B. mit CoinTracking, Blockpit, Accointing) ist meist Pflicht.

Staking & Lending: Erträge sind sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG), Freigrenze 256 €/Jahr. Die Haltefrist verlängert sich seit BMF-Schreiben Mai 2022 NICHT mehr auf 10 Jahre — auch hier 1 Jahr (war zuvor 10 Jahre).

Verluste: können nur mit anderen Veräußerungsgewinnen aus § 23 verrechnet werden (1 Jahr Vortrag möglich) — nicht mit Lohn oder Kapitalerträgen.

Hinweis: Vereinfachte Schätzung — keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen oder DeFi-Transaktionen einen Steuerberater konsultieren.

Krypto-Steuer 2026 — Wann musst du was zahlen?

Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum & Co. sind in Deutschland nach § 23 EStG steuerlich relevant — aber mit einer entscheidenden Lücke: Wer länger als 1 Jahr hält, zahlt keinen Cent Steuer, egal wie hoch der Gewinn. Diese Regelung gilt seit 2009 und wurde 2022 vom BMF erneut bestätigt — auch für gestakte oder verliehene Coins.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Haltefrist über 1 Jahr: Komplett steuerfrei. Gilt für Bitcoin, Ethereum, alle Altcoins, NFTs.
  • Haltefrist unter 1 Jahr: Persönlicher Einkommensteuersatz auf den Gewinn (14–45 %), plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
  • Freigrenze 1.000 €/Jahr (2026): Bis dahin steuerfrei. Achtung: "Freigrenze" heißt — bei 1.001 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Anders als der Sparerpauschbetrag (1.000 €) bei Aktien.
  • FIFO-Methode: Bei mehreren Käufen gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Wallet-getrennte Berechnung ist meist Pflicht.
  • Verluste: Verrechenbar nur mit anderen Veräußerungsgewinnen aus § 23 (1 Jahr Verlustvortrag). Nicht mit Lohn oder Aktien-Gewinnen.

Staking, Lending, Liquidity Mining

Die Staking-Rewards selbst sind sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) — Freigrenze 256 €/Jahr, darüber persönlicher Einkommensteuersatz. Wichtig: Seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 verlängert sich die Haltefrist für die zugrundeliegenden Coins NICHT mehr auf 10 Jahre. Auch gestakte ETH oder gelendete Coins sind nach 1 Jahr Haltefrist beim Verkauf steuerfrei.

Tausch zählt als Verkauf

Achtung-Falle: Wenn du Bitcoin gegen Ethereum tauschst, gilt das steuerlich als Verkauf von Bitcoin und Kauf von Ethereum. Der BTC-Verkauf löst die Steuerpflicht aus, der ETH-Kauf startet eine neue 1-Jahres-Haltefrist. Auch Stablecoins (USDT, USDC) zählen als Krypto-Tausch, nicht als Euro-Verkauf.

NFTs, DeFi, Airdrops

  • NFTs: Genau wie Coins — über 1 Jahr Haltefrist steuerfrei, darunter persönlicher Einkommensteuersatz.
  • DeFi (Uniswap, Aave, Curve): Komplex. Liquidity-Provider-Tokens, Yield Farming und Wrapped-Token-Tausch lösen oft mehrfach Steuerpflicht aus. Hier dringend Steuerberater oder spezialisierte Software (CoinTracking, Blockpit, Accointing) nutzen.
  • Airdrops: Steuerfrei beim Erhalt (kein eigenes Wirtschaftshandeln), aber beim späteren Verkauf gilt die 1-Jahres-Frist ab dem Empfangstag.
  • Mining/Forging: Bei Privatpersonen sonstige Einkünfte zum Marktwert beim Erhalt. Bei gewerblicher Größenordnung Gewerbesteuer.

Steuererklärung — was angeben?

Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO ("Sonstige Einkünfte") der Einkommensteuererklärung erfasst. Du musst angeben:

  • Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis (in Euro)
  • Veräußerungsdatum, Veräußerungspreis (in Euro)
  • Gewinn / Verlust pro Transaktion
  • Bei Verlustvortrag: Bestätigung des Vorjahresverlusts

Steuersoftware-Tools (CoinTracking, Blockpit, Accointing) erstellen automatisch einen Steuer-Report, den du als PDF deiner Steuererklärung beilegst. Kostet 50–250 € pro Jahr, spart bei mehr als 20 Trades viel Aufwand.

Verwandte Rechner: Bitcoin-Rechner · Ethereum-Rechner · Brutto-Netto-Rechner · Abfindungsrechner für die Fünftelregelung.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Bitcoin halten, damit der Verkauf steuerfrei ist?

Mindestens 1 Jahr (12 Monate ab Anschaffung — auf den Tag genau). Danach ist der Verkauf nach § 23 EStG komplett steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn. Bei mehreren Käufen gilt steuerlich FIFO — die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.

Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne 2026?

1.000 € pro Jahr (zuvor 600 €). Bei Gewinnen bis exakt 1.000 € fällt keine Steuer an. Bei Überschreitung — auch nur um 1 € — ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der überschießende Betrag. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Muss ich Bitcoin → Ethereum-Tausch versteuern?

Ja. Steuerlich gilt jeder Tausch zwischen Kryptowährungen als Verkauf des einen und Kauf des anderen Coins. Der Verkauf von Bitcoin löst die Steuerpflicht aus (wenn Haltefrist unter 1 Jahr), der Kauf von Ethereum startet eine neue 1-Jahres-Haltefrist. Auch der Tausch in Stablecoins (USDT, USDC) zählt als Krypto-Verkauf.

Was passiert mit Krypto-Verlusten?

Verluste aus Krypto-Verkäufen können nur mit anderen Veräußerungsgewinnen aus § 23 EStG verrechnet werden — nicht mit Aktiengewinnen, Lohn oder Mieteinnahmen. Nicht verrechnete Verluste werden ins Vorjahr (Verlustrücktrag) oder vorgetragen (Verlustvortrag, zeitlich unbegrenzt).

Formel & Erklärung

Rechtsgrundlage: § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) für Krypto-Gewinne und § 22 Nr. 3 EStG für Staking/Lending-Erträge.

Berechnungslogik:

  • Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis (jeweils inkl./abzgl. Gebühren)
  • Haltefrist > 12 Monate → komplett steuerfrei
  • Haltefrist ≤ 12 Monate, Gewinn ≤ 1.000 € → unter Freigrenze, steuerfrei
  • Haltefrist ≤ 12 Monate, Gewinn > 1.000 € → kompletter Gewinn steuerpflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag!)
  • Steuersatz = Differenz der Einkommensteuer mit/ohne Krypto-Gewinn (Grenzsteuersatz)
  • + 5,5 % Soli auf die Mehrsteuer (oberhalb Freigrenze 20.500 €)
  • + 8 / 9 % Kirchensteuer auf die Mehrsteuer (falls kirchensteuerpflichtig)