Krypto-Steuer 2026 — Wann musst du was zahlen?
Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum & Co. sind in Deutschland nach § 23 EStG steuerlich relevant — aber mit einer entscheidenden Lücke: Wer länger als 1 Jahr hält, zahlt keinen Cent Steuer, egal wie hoch der Gewinn. Diese Regelung gilt seit 2009 und wurde 2022 vom BMF erneut bestätigt — auch für gestakte oder verliehene Coins.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Haltefrist über 1 Jahr: Komplett steuerfrei. Gilt für Bitcoin, Ethereum, alle Altcoins, NFTs.
- Haltefrist unter 1 Jahr: Persönlicher Einkommensteuersatz auf den Gewinn (14–45 %), plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
- Freigrenze 1.000 €/Jahr (2026): Bis dahin steuerfrei. Achtung: "Freigrenze" heißt — bei 1.001 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Anders als der Sparerpauschbetrag (1.000 €) bei Aktien.
- FIFO-Methode: Bei mehreren Käufen gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Wallet-getrennte Berechnung ist meist Pflicht.
- Verluste: Verrechenbar nur mit anderen Veräußerungsgewinnen aus § 23 (1 Jahr Verlustvortrag). Nicht mit Lohn oder Aktien-Gewinnen.
Staking, Lending, Liquidity Mining
Die Staking-Rewards selbst sind sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) — Freigrenze 256 €/Jahr, darüber persönlicher Einkommensteuersatz. Wichtig: Seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 verlängert sich die Haltefrist für die zugrundeliegenden Coins NICHT mehr auf 10 Jahre. Auch gestakte ETH oder gelendete Coins sind nach 1 Jahr Haltefrist beim Verkauf steuerfrei.
Tausch zählt als Verkauf
Achtung-Falle: Wenn du Bitcoin gegen Ethereum tauschst, gilt das steuerlich als Verkauf von Bitcoin und Kauf von Ethereum. Der BTC-Verkauf löst die Steuerpflicht aus, der ETH-Kauf startet eine neue 1-Jahres-Haltefrist. Auch Stablecoins (USDT, USDC) zählen als Krypto-Tausch, nicht als Euro-Verkauf.
NFTs, DeFi, Airdrops
- NFTs: Genau wie Coins — über 1 Jahr Haltefrist steuerfrei, darunter persönlicher Einkommensteuersatz.
- DeFi (Uniswap, Aave, Curve): Komplex. Liquidity-Provider-Tokens, Yield Farming und Wrapped-Token-Tausch lösen oft mehrfach Steuerpflicht aus. Hier dringend Steuerberater oder spezialisierte Software (CoinTracking, Blockpit, Accointing) nutzen.
- Airdrops: Steuerfrei beim Erhalt (kein eigenes Wirtschaftshandeln), aber beim späteren Verkauf gilt die 1-Jahres-Frist ab dem Empfangstag.
- Mining/Forging: Bei Privatpersonen sonstige Einkünfte zum Marktwert beim Erhalt. Bei gewerblicher Größenordnung Gewerbesteuer.
Steuererklärung — was angeben?
Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO ("Sonstige Einkünfte") der Einkommensteuererklärung erfasst. Du musst angeben:
- Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis (in Euro)
- Veräußerungsdatum, Veräußerungspreis (in Euro)
- Gewinn / Verlust pro Transaktion
- Bei Verlustvortrag: Bestätigung des Vorjahresverlusts
Steuersoftware-Tools (CoinTracking, Blockpit, Accointing) erstellen automatisch einen Steuer-Report, den du als PDF deiner Steuererklärung beilegst. Kostet 50–250 € pro Jahr, spart bei mehr als 20 Trades viel Aufwand.
Verwandte Rechner: Bitcoin-Rechner · Ethereum-Rechner · Brutto-Netto-Rechner · Abfindungsrechner für die Fünftelregelung.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich Bitcoin halten, damit der Verkauf steuerfrei ist?
Mindestens 1 Jahr (12 Monate ab Anschaffung — auf den Tag genau). Danach ist der Verkauf nach § 23 EStG komplett steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn. Bei mehreren Käufen gilt steuerlich FIFO — die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.
Wie hoch ist die Freigrenze für Krypto-Gewinne 2026?
1.000 € pro Jahr (zuvor 600 €). Bei Gewinnen bis exakt 1.000 € fällt keine Steuer an. Bei Überschreitung — auch nur um 1 € — ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der überschießende Betrag. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Muss ich Bitcoin → Ethereum-Tausch versteuern?
Ja. Steuerlich gilt jeder Tausch zwischen Kryptowährungen als Verkauf des einen und Kauf des anderen Coins. Der Verkauf von Bitcoin löst die Steuerpflicht aus (wenn Haltefrist unter 1 Jahr), der Kauf von Ethereum startet eine neue 1-Jahres-Haltefrist. Auch der Tausch in Stablecoins (USDT, USDC) zählt als Krypto-Verkauf.
Was passiert mit Krypto-Verlusten?
Verluste aus Krypto-Verkäufen können nur mit anderen Veräußerungsgewinnen aus § 23 EStG verrechnet werden — nicht mit Aktiengewinnen, Lohn oder Mieteinnahmen. Nicht verrechnete Verluste werden ins Vorjahr (Verlustrücktrag) oder vorgetragen (Verlustvortrag, zeitlich unbegrenzt).