Werkstudent — was bleibt netto übrig?
Als Werkstudent profitierst du vom Werkstudent-Privileg: Du zahlst nur die Rentenversicherung (9,3 % deines Bruttolohns), bist aber befreit von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Das Ergebnis: Du behältst typischerweise 85–95 % deines Brutto netto — deutlich mehr als ein regulärer Arbeitnehmer.
Die 20-Stunden-Regel
Das Werkstudent-Privileg gilt nur, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitest. In den Semesterferien sind auch Vollzeit-Wochen erlaubt, ohne den Status zu verlieren — und auch kurzfristige Überschreitungen (max 26 Wochen pro Jahr) sind unschädlich. Wer dauerhaft mehr als 20 Stunden arbeitet, verliert den Status und muss die vollen Sozialabgaben zahlen (~21 % statt 9,3 %).
Familienversicherung — die andere Grenze
Solange dein Bruttoeinkommen unter 567 € pro Monat liegt (Stand 2026), bleibst du in der gesetzlichen Krankenkasse deiner Eltern kostenfrei familienversichert. Drüber wirst du selbst kostenpflichtig versichert — als Student aber meist günstig (KVdS-Beitrag ~135 €/Monat).
Steuererstattung — fast immer drin
Liegt dein Jahresbrutto unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), zahlst du keine Lohnsteuer — was monatlich abgezogen wurde, holst du dir per Steuererklärung komplett zurück. Auch über dem Grundfreibetrag lohnt sich die Steuererklärung fast immer: Werbungskosten (Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Studiengebühren) drücken die Steuer weiter.
Zwei wichtige Sonderfälle
- Über 26. Lebensjahr: Familienversicherung endet — dann KVdS oder reguläre KV als Werkstudent.
- Promotionsstudium / Urlaubssemester: Werkstudent-Status entfällt — keine Befreiung von KV/PV/AV.
Mehr zur regulären Brutto-Netto-Rechnung oder zum Minijob als Alternative.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
Maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien sind auch 40-Stunden-Wochen erlaubt. Wer das Limit dauerhaft überschreitet, verliert den Werkstudent-Status und muss die vollen Sozialabgaben zahlen.
Zahlt ein Werkstudent Steuern?
Ja, ganz normal nach Steuerklasse I. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € pro Jahr (2026) fällt aber keine Lohnsteuer an — was monatlich abgezogen wurde, holst du dir per Steuererklärung zurück.
Bin ich als Werkstudent in der Familienversicherung?
Ja, solange dein Bruttoeinkommen unter 567 € pro Monat liegt (2026) und du jünger als 25 bist. Drüber wirst du selbst kostenpflichtig krankenversichert — als Student aber meist günstig über die KVdS (~135 €/Monat).
Was passiert, wenn ich das 25. Lebensjahr überschreite?
Die Familienversicherung endet automatisch. Du musst dich selbst krankenversichern — meist über die studentische Krankenversicherung (KVdS) bis zum 30. Lebensjahr. Der Werkstudent-Status (befreit von KV/PV/AV bei der Arbeit) bleibt bestehen.