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Werkstudent-Rechner

Berechne dein Netto-Einkommen als Werkstudent — befreit von KV/PV/AV, nur Rentenversicherung. Werte 2026.

Aktualität: Stand 1. Januar 2026 · § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Werkstudent-Privileg), Tarifformel §32a EStG

Werkstudent-Rechner 2026

Beispiel laden:
h
Monatsbrutto1.299,00 €20 × 15,00 € × 4,33
Monatsnetto1.171,94 €Netto-Quote 90,2 %
Jahresnetto14.063,32 €rechnerisch
Werkstudent-Abzüge pro Monat
Brutto1.299,00 €
− Lohnsteuer + Soli 6,25 €
− Rentenversicherung (9,3 % AN)120,81 €
✓ Krankenversicherung0 € (befreit)
✓ Pflegeversicherung0 € (befreit)
✓ Arbeitslosenversicherung0 € (befreit)
= Netto1.171,94 €
Steuerpflicht: Dein Jahresbrutto (15.588,00 €) liegt über dem Grundfreibetrag von 12.348 € — du zahlst Lohnsteuer, kannst dir aber meist alles per Steuererklärung zurückholen, wenn du das ganze Jahr Student warst.

Werkstudent-Privileg (§ 6 SGB V): Befreit von KV/PV/AV bei ≤ 20 h/Woche während Vorlesungszeit. Nur Rentenversicherung bleibt (AN-Anteil 9,3 %).

Familienversicherung: Bist du in der GKV deiner Eltern mitversichert? Dann bleibt das bis zum Brutto von 538 €/Monat (Mini-Job-Grenze) bzw. 567 €/Monat (allgemein) erhalten — drüber wirst du selbst kostenpflichtig versichert.

Steuererstattung: Wer das Jahr nur als Werkstudent arbeitet und unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann die abgezogene Lohnsteuer per Steuererklärung komplett zurückholen.

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Werkstudent — was bleibt netto übrig?

Als Werkstudent profitierst du vom Werkstudent-Privileg: Du zahlst nur die Rentenversicherung (9,3 % deines Bruttolohns), bist aber befreit von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Das Ergebnis: Du behältst typischerweise 85–95 % deines Brutto netto — deutlich mehr als ein regulärer Arbeitnehmer.

Die 20-Stunden-Regel

Das Werkstudent-Privileg gilt nur, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitest. In den Semesterferien sind auch Vollzeit-Wochen erlaubt, ohne den Status zu verlieren — und auch kurzfristige Überschreitungen (max 26 Wochen pro Jahr) sind unschädlich. Wer dauerhaft mehr als 20 Stunden arbeitet, verliert den Status und muss die vollen Sozialabgaben zahlen (~21 % statt 9,3 %).

Familienversicherung — die andere Grenze

Solange dein Bruttoeinkommen unter 567 € pro Monat liegt (Stand 2026), bleibst du in der gesetzlichen Krankenkasse deiner Eltern kostenfrei familienversichert. Drüber wirst du selbst kostenpflichtig versichert — als Student aber meist günstig (KVdS-Beitrag ~135 €/Monat).

Steuererstattung — fast immer drin

Liegt dein Jahresbrutto unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), zahlst du keine Lohnsteuer — was monatlich abgezogen wurde, holst du dir per Steuererklärung komplett zurück. Auch über dem Grundfreibetrag lohnt sich die Steuererklärung fast immer: Werbungskosten (Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Studiengebühren) drücken die Steuer weiter.

Zwei wichtige Sonderfälle

  • Über 26. Lebensjahr: Familienversicherung endet — dann KVdS oder reguläre KV als Werkstudent.
  • Promotionsstudium / Urlaubssemester: Werkstudent-Status entfällt — keine Befreiung von KV/PV/AV.

Mehr zur regulären Brutto-Netto-Rechnung oder zum Minijob als Alternative.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?

Maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien sind auch 40-Stunden-Wochen erlaubt. Wer das Limit dauerhaft überschreitet, verliert den Werkstudent-Status und muss die vollen Sozialabgaben zahlen.

Zahlt ein Werkstudent Steuern?

Ja, ganz normal nach Steuerklasse I. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € pro Jahr (2026) fällt aber keine Lohnsteuer an — was monatlich abgezogen wurde, holst du dir per Steuererklärung zurück.

Bin ich als Werkstudent in der Familienversicherung?

Ja, solange dein Bruttoeinkommen unter 567 € pro Monat liegt (2026) und du jünger als 25 bist. Drüber wirst du selbst kostenpflichtig krankenversichert — als Student aber meist günstig über die KVdS (~135 €/Monat).

Was passiert, wenn ich das 25. Lebensjahr überschreite?

Die Familienversicherung endet automatisch. Du musst dich selbst krankenversichern — meist über die studentische Krankenversicherung (KVdS) bis zum 30. Lebensjahr. Der Werkstudent-Status (befreit von KV/PV/AV bei der Arbeit) bleibt bestehen.

Formel & Erklärung

Werkstudent-Privileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V): Eingeschriebene Studenten, die während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind befreit von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Es bleibt nur die Rentenversicherungspflicht (Arbeitnehmer-Anteil 9,3 %).

Berechnung Monatsbrutto: Wochenstunden × Stundenlohn × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat)

Lohnsteuer: Wie bei normalen Arbeitnehmern nach Steuerklasse I — Grundfreibetrag 12.348 € pro Jahr (2026). Wer das Jahr nur als Werkstudent arbeitet, kann die abgezogene Lohnsteuer per Steuererklärung meist komplett zurückholen.