Was bleibt von der Gehaltserhöhung netto übrig?
Die nüchterne Wahrheit: Von einer Bruttoerhöhung bleiben dir typischerweise nur 50–60 % netto übrig. Bei einer Erhöhung von 300 € brutto landen ca. 150–180 € auf deinem Konto — der Rest geht für Lohnsteuer, Soli, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung drauf. Der genaue Wert heißt Grenzsteuersatz — wieviel Prozent der zusätzlichen Euros der Staat und die Sozialkassen abgreifen.
Grenzsteuersatz — der entscheidende Wert
Der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen. Bei 30.000 € Jahresbrutto liegt er um 38 %, bei 60.000 € bei rund 47 %, bei 80.000 € über 50 %. Erst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (67.500 € für KV/PV, 99.600 € für RV/AV in 2026) sinkt der Grenzsteuersatz wieder, weil die SV-Beiträge auf den Mehrverdienst entfallen — dort behältst du plötzlich 60–65 % einer Erhöhung netto.
Sachleistungen — die schlauere Alternative
Statt 200 € brutto mehr (≈ 100 € netto) kannst du oft das Gleiche steuerfrei bekommen:
- Edenred-/Pluxee-Karte: 50 € pro Monat (Sachbezugsfreigrenze) — 1:1 netto.
- Jobticket: ÖPNV-Ticket vollständig steuerfrei.
- Dienstrad / JobRad: Gehaltsumwandlung mit ~30 % Ersparnis.
- BAV-Zuschuss: Bis 332 €/Monat in 2026 steuer- und SV-frei (4 % BBG-RV).
- Internetpauschale: 50 €/Monat steuerfrei pauschalierbar.
- Erholungsbeihilfe: 156 € AN + 104 € Ehepartner + 52 € pro Kind pro Jahr.
Wer diese Hebel nutzt, kann pro Jahr 1.500–3.000 € steuerfrei zusätzlich vom Arbeitgeber bekommen — netto so wertvoll wie eine 3.000–5.000 € Bruttoerhöhung.
Verhandlung: Brutto oder Sachleistung fordern?
Wenn dein Arbeitgeber sagt „mehr als X% Erhöhung geht nicht", frag nach steuerfreien Komponenten. Die kosten den Arbeitgeber meist genauso viel wie eine Bruttoerhöhung — aber bei dir kommt deutlich mehr an. Klassiker: 50 €/Monat Sachbezug plus 100 €/Monat BAV-Zuschuss = 1.800 €/Jahr netto, äquivalent zu rund 3.500 € Bruttoerhöhung.
Häufige Fragen
Wieviel Netto bleibt von einer 300-€-Bruttoerhöhung?
Je nach Einkommen und Steuerklasse rund 150–180 € netto. Bei mittleren Einkommen (3.000–5.000 € Brutto) ist der Grenzsteuersatz typischerweise 40–47 % — also bleiben 53–60 % der Erhöhung übrig.
Was ist der Grenzsteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Anteil, den der Staat und die Sozialkassen vom nächsten verdienten Euro abschöpfen. Er ist immer höher als der Durchschnittssteuersatz und steigt mit dem Einkommen — bis zu rund 50–55 %.
Warum bringt die Erhöhung über der BBG so viel mehr?
Über der Beitragsbemessungsgrenze (67.500 € für KV/PV, 99.600 € für RV/AV in 2026) entfallen die Sozialabgaben auf den Mehrverdienst. Damit sinkt dein Grenzsteuersatz von ~50 % auf ~42 % — du behältst überproportional mehr netto.
Welche Sachleistungen sind steuerfrei?
Die wichtigsten: 50 €/Monat Sachbezugsfreigrenze (Edenred, Tankgutschein, Pluxee), Jobticket (vollständig steuerfrei), Dienstrad (Gehaltsumwandlung), BAV-Zuschuss bis 332 €/Monat (2026), Internetpauschale 50 €/Monat, Erholungsbeihilfe.