einfach berechnen

Sparerpauschbetrag-Rechner

Wie viel von deinem Sparerpauschbetrag nutzt du aktuell aus — und wieviel Steuer sparst du dadurch? Mit Tipps zur optimalen Ausnutzung.

Aktualität: Stand 2026 · Sparerpauschbetrag 1.000 € (Single) / 2.000 € (Verheiratete), Teilfreistellung 30 % bei Aktien-ETFs

Sparerpauschbetrag-Rechner — wie viel sparst du?

Der Sparerpauschbetrag ist der Anteil deiner Kapitalerträge, der steuerfrei bleibt — 1.000 € für Singles, 2.000 € für Verheiratete pro Jahr (2026). Der Rechner zeigt dir, wie gut du ihn ausnutzt — und wieviel Steuer du sparst.

Beispiel:
%
%
Kapitalerträge / Jahr920,00 €Zinsen 500,00 € + Div. 600,00 €
Pauschbetrag genutzt920,00 €von 1.000,00 € möglich
Steuer-Ersparnis242,65 €durch Pauschbetrag
⚠ Pauschbetrag nicht voll ausgenutzt.

Du verschenkst 80,00 € an steuerfreiem Spielraum (8 % nicht genutzt). Bei deinem aktuellen Ertrags-Mix wäre ein Kapital von ~54.347,83 € nötig, um den Pauschbetrag voll auszunutzen.

Berechnung im Detail
Tagesgeld/Festgeld-Anteil20.000,00 €
Zinserträge p. a.500,00 €
Aktien-ETF-Anteil30.000,00 €
Dividenden p. a. (brutto)600,00 €
Davon steuerpflichtig (70 % nach Teilfreistellung)420,00 €
Σ Steuerpflichtige Erträge920,00 €
− Sparerpauschbetrag genutzt920,00 €
Σ Zu versteuern0,00 €
× Kapitalertragsteuer (26,375 %)0,00 €
Effektive Steuerersparnis durch PB242,65 €

💡Sparerpauschbetrag optimal nutzen

  • Freistellungsauftrag bei jeder Bank: Stelle bei deiner Bank/deinem Broker einen Freistellungsauftrag — sonst wird automatisch versteuert, du musst dir die Steuer per Anlage KAP zurückholen.
  • Auf mehrere Banken aufteilen, wenn du dort jeweils Kapitalerträge hast: 1.000 € PB lässt sich z. B. auf 600 € (Broker) + 400 € (Tagesgeldbank) splitten.
  • Ausschüttender ETF zum Pauschbetrag-Auslasten: Bei 2 % Dividendenrendite und 50.000 € Anlage = 1.000 € Dividende/Jahr — perfekt für den Single-PB.
  • Thesaurierende ETFs nutzen den PB nur teilweise über die Vorabpauschale (vom Basiszins abhängig). Bei niedrigem Basiszins wird der PB nicht voll ausgenutzt.
  • Verheiratete: Gemeinsamer Freistellungsauftrag oder Splittung — Pauschbetrag wird voll ausgenutzt.

Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratete zusammenveranlagt) pro Jahr. Seit 2023 angehoben von zuvor 801 € / 1.602 €.

Kapitalertragsteuer: 25 % KESt + 5,5 % Soli = 26,375 % effektiv. Plus ggf. Kirchensteuer (8/9 %), die nicht in der Pauschalberechnung enthalten ist.

Teilfreistellung bei Aktien-ETFs: 30 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne sind steuerfrei — der Rest wird mit KESt versteuert. Effektiver Satz auf den ETF-Gewinn: 26,375 % × 70 % = 18,46 %.

Verlustverrechnungstöpfe: Verluste aus Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (eigener Verlusttopf). Verluste aus sonstigen Kapitalerträgen (ETF, Anleihen) sind verrechenbar im „allgemeinen" Verlusttopf.

Anlage KAP: Auch wenn deine Bank den PB automatisch berücksichtigt, lohnt sich oft die Steuererklärung mit Anlage KAP — z. B. um Verluste zu verrechnen oder nicht ausgenutzte PB von einer Bank auf eine andere zu übertragen.

Smartsteuer Anzeige

Pauschbetrag in der Steuererklärung optimieren

Wer Verluste verrechnen oder PB von mehreren Banken zusammenfassen will, sollte Anlage KAP machen — Smartsteuer führt dich durch.

Bei Smartsteuer starten

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist der Anteil deiner Kapitalerträge, der jedes Jahr steuerfrei bleibt. Seit 2023 beträgt er 1.000 € für Singles und 2.000 € für Verheiratete pro Kalenderjahr (zuvor 801 € / 1.602 €). Erst Erträge oberhalb dieser Grenze unterliegen der Kapitalertragsteuer von 26,375 % (25 % KESt + 5,5 % Soli auf KESt).

Was zählt zu den Kapitalerträgen?

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Sparbüchern, Anleihen
  • Dividenden aus Aktien und ausschüttenden Fonds/ETFs
  • Realisierte Kursgewinne aus Aktien, ETFs, Fonds (bei Verkauf)
  • Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (jährlich)

Wichtig: Bei Aktien-ETFs gilt die Teilfreistellung — 30 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne sind zusätzlich steuerfrei (also nur 70 % zählen zu den steuerpflichtigen Erträgen). Der effektive Steuersatz auf den Aktien-ETF-Gewinn ist deshalb 26,375 % × 70 % = 18,46 %.

Freistellungsauftrag — die Bürokratie-Hürde

Damit die Bank deinen Pauschbetrag automatisch berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank stumpf 26,375 % Kapitalertragsteuer ab — du müsstest dir das Geld nachträglich per Anlage KAP zurückholen (lästig).

  • Bei deiner Bank/deinem Broker einen Freistellungsauftrag einrichten — meist online in 2 Minuten erledigt.
  • Wenn du Kapitalerträge auf mehrere Banken aufteilst: Pauschbetrag splitten. Beispiel: 600 € beim Broker, 400 € bei der Tagesgeldbank.
  • Eheleute: Freistellungsauftrag kann gemeinsam (2.000 €) oder individuell gestellt werden.

Wie viel Kapital brauche ich, um den Pauschbetrag voll auszuschöpfen?

Faustregel: bei 2 % Bruttoertragsquote (typische Mischung Aktien-Dividende + Tagesgeldzinsen):

  • 1.000 € Pauschbetrag wird ab ca. 50.000 € Anlagevermögen voll genutzt
  • 2.000 € Pauschbetrag ab ca. 100.000 €

Bei niedrigerer Bruttoertragsquote (z. B. nur thesaurierende ETFs ohne Dividenden-Ausschüttung) wird der Pauschbetrag langsamer ausgeschöpft — du verschenkst möglicherweise jahrelang steuerfreien Spielraum.

Optimale Strategie: ausschüttender + thesaurierender ETF

Ein eleganter Trick zum optimalen Ausnutzen des Pauschbetrags:

  • Bis ~50.000 € (Single) / ~100.000 € (Paar): ausschüttenden Aktien-ETF besparen (z. B. Vanguard FTSE All-World Distributing). Die ~2 % Dividendenrendite landet jährlich auf dem Konto und nutzt den Pauschbetrag.
  • Darüber: Auf thesaurierenden ETF umstellen — Steuerstundungseffekt durch Vorabpauschale.

Mehr im Thesaurierend-vs-Ausschüttend-Rechner und ETF-Vergleich.

Pauschbetrag und Vorabpauschale

Bei thesaurierenden ETFs wird die jährliche Vorabpauschale berechnet (Basiszins × 0,7 × 70 % auf den Anteilswert). Diese Vorabpauschale nutzt auch den Sparerpauschbetrag — aber bei niedrigen Basiszinsen (z. B. 2021 nur 0,7 %) bleibt der Pauschbetrag oft ungenutzt. Bei höheren Basiszinsen (2026: 3,20 %) wird er besser ausgenutzt.

Detaillierte Berechnung im Vorabpauschale-Rechner.

Was, wenn ich den Pauschbetrag nicht voll nutze?

Dann verschenkst du steuerfreien Spielraum. Klingt nicht dramatisch, aber: 500 € ungenutzter Pauschbetrag = 132 € nicht gesparte Steuer pro Jahr. Über 30 Jahre Anlagedauer sind das fast 4.000 € — ohne jede Maßnahme zu mehr Vermögensaufbau.

Strategien:

  • Mehr Kapital anlegen — wenn Liquidität reicht.
  • Auf ausschüttenden ETF umstellen — Dividenden zählen direkt.
  • Tagesgeld mit höherem Zins bei aktuell hohen Zinsen (€STR ~3 %).
  • Mit Partner zusammenveranlagen — verdoppelt den Pauschbetrag auf 2.000 €.

Verwandte Rechner: Vorabpauschale-Rechner · Thesaurierend vs. Ausschüttend · ETF-Vergleich · Zinseszinsrechner mit Steuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 € für Singles, 2.000 € für Verheiratete (zusammenveranlagt) pro Jahr. Seit 2023 angehoben von zuvor 801 € / 1.602 €. Der Pauschbetrag gilt zusätzlich zu allen anderen Freibeträgen — nicht damit zu verwechseln.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?

Dann zieht die Bank automatisch 26,375 % Kapitalertragsteuer von all deinen Kapitalerträgen ab — auch wenn sie unter dem Pauschbetrag liegen. Du kannst die Steuer per Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen, was aber Aufwand bedeutet. Besser: vorher den Freistellungsauftrag stellen — meist online in 2 Minuten erledigt.

Wie viel Kapital brauche ich, um den Pauschbetrag voll auszunutzen?

Bei 2 % Bruttoertragsquote (Mix aus Aktien-Dividende + Zinsen): ca. 50.000 € für 1.000 € PB (Single), 100.000 € für 2.000 € PB (Verheiratete). Bei niedrigeren Renditen entsprechend mehr — bei 1 % Zinsen reicht der PB schon mit 100.000 € Tagesgeld bei Singles aus.

Wirkt der Sparerpauschbetrag auch bei thesaurierenden ETFs?

Ja, über die jährliche Vorabpauschale. Bei thesaurierenden ETFs wird jedes Jahr eine fiktive Pauschale berechnet (Basiszins × 0,7 × 70 % auf den Anteilswert), die als Kapitalertrag versteuert wird. Der Sparerpauschbetrag wird dabei automatisch angerechnet. Bei niedrigem Basiszins ist die Vorabpauschale aber gering — der Pauschbetrag wird oft nicht voll ausgenutzt.

Sollte ich Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen?

Nur wenn du tatsächlich Kapitalerträge auf mehreren Banken hast. Beispiel: 600 € Freistellungsauftrag beim Aktien-Broker (wo Dividenden anfallen), 400 € bei der Tagesgeldbank. Wichtig: Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten — sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt.

Formel & Erklärung

Sparerpauschbetrag 2026:

  • 1.000 € für Singles pro Jahr
  • 2.000 € für Verheiratete (zusammenveranlagt) pro Jahr

Berechnung:

  1. Steuerpflichtige Kapitalerträge = Zinsen + Dividenden × 70 % (Teilfreistellung bei Aktien-ETFs)
  2. Genutzter Pauschbetrag = min(Erträge, Pauschbetrag)
  3. Zu versteuern = Erträge − Pauschbetrag
  4. Steuer = Zu versteuern × 26,375 % (KESt 25 % + Soli 5,5 %)

Plus ggf. Kirchensteuer (8 % in BY/BW, 9 % sonst).