Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt eines Kindes einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens. Die Höhe richtet sich nach deinem Netto-Durchschnitt der 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Konkret zwischen 300 € (Mindestbetrag, auch ohne vorheriges Einkommen) und 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld). Wer mit zusätzlichen Boni rechnen kann (Mehrlinge, Geschwister), kommt auch darüber.
Basis-Elterngeld vs. ElterngeldPlus
Das BEEG bietet zwei Hauptvarianten — du kannst sie auch kombinieren:
- Basis-Elterngeld: 12 Monate volle Höhe, mit zwei Partnermonaten verlängerbar auf 14. Empfohlen, wenn du in der Elternzeit gar nicht arbeitest.
- ElterngeldPlus: Halbe Höhe, doppelte Dauer (24 statt 12 Monate). Sinnvoll, wenn du nach kurzer Pause Teilzeit arbeitest — der Hinzuverdienst wird teilweise nicht angerechnet.
- Partnerschaftsbonus: Vier zusätzliche Plus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24–32 Stunden arbeiten.
Faustregel: Wer früh wieder Teilzeit arbeitet, fährt mit Plus deutlich besser. Wer ein Jahr komplett aussteigt, nimmt Basis.
Ersatzrate — wie wird gerechnet?
Die Ersatzrate liegt zwischen 65 % und 100 % des Nettos vor Geburt — abhängig von der Höhe deines Einkommens:
- Netto ≥ 1.240 €: 65 % (typischer Fall bei Vollzeit-Beschäftigung)
- 1.200–1.240 €: linear sinkend von 67 % auf 65 %
- 1.000–1.200 €: 67 %
- Unter 1.000 €: Geringverdienerkomponente — die Rate steigt um 0,1 % für jede 2 €, die das Netto unter 1.000 € liegt. Bei sehr niedrigem Einkommen erreicht sie maximal 100 %.
Beispiel: Bei 2.500 € Netto vor Geburt → 65 % × 2.500 = 1.625 € Basiselterngeld. Bei 1.500 € → 65 % × 1.500 = 975 €. Bei 800 € → 67 % + (1.000-800)/2 × 0,1 % = 77 % × 800 = 616 €.
Geschwisterbonus & Mehrlingszuschlag
Es gibt zwei Aufschläge, die das Elterngeld deutlich erhöhen:
Geschwisterbonus: +10 % vom Basisbetrag, mindestens 75 € pro Monat. Voraussetzung: Du hast bei Geburt des neuen Kindes mindestens zwei Kinder unter 3 Jahren oder drei (oder mehr) Kinder unter 6 Jahren im Haushalt. Auch ein behindertes Kind unter 14 Jahren löst den Bonus aus.
Mehrlingszuschlag: +300 € pro Monat für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen also +300 €, bei Drillingen +600 €. Der Zuschlag gilt für die gesamte Bezugsdauer.
Einkommensgrenze ab 2025: 200.000 €
Wichtige Änderung seit Geburten ab 1. April 2025: Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 200.000 € hat, bekommt kein Elterngeld mehr. Bei Paaren wird das Einkommen beider zusammengerechnet — nicht die Brutto-Gehälter, sondern das zvE laut Steuerbescheid. Die Schwelle ist scharf: 199.999 € → volles Elterngeld; 200.001 € → 0 €. Wer knapp drüber liegt, sollte in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater prüfen, ob Sonderausgaben oder Verlustverrechnung das zvE drücken können.
Antrag — wie und wann?
Der Elterngeld-Antrag wird beim zuständigen Elterngeld-Amt deines Bundeslandes gestellt — meist online (z. B. ElterngeldDigital). Wichtig:
- Frühestens nach Geburt: Das Antragsformular brauchst du die Geburtsurkunde.
- Rückwirkend max. 3 Monate: Stell den Antrag spätestens im 4. Lebensmonat des Kindes — sonst verlierst du die ersten Monate.
- Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen ist üblich, in Ballungsgebieten manchmal länger.
- Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde, Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Krankenkassen-Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, ggf. Nachweis über Geschwisterkinder.
Hinzuverdienst während Elternzeit
Wer Elterngeld bezieht und parallel Teilzeit arbeitet, muss aufpassen: Beim Basis-Elterngeld wird der Verdienst komplett auf das Bemessungsentgelt angerechnet — du bekommst also nur die Differenz. Beim ElterngeldPlus ist die Anrechnung milder; oft bleibt von Teilzeit-Verdienst plus Plus-Geld effektiv mehr übrig als nur Basis-Geld ohne Verdienst. Für jeden Cent Teilzeit-Hinzuverdienst lohnt es, vorher Plus zu rechnen.
Verwandte Rechner: Brutto-Netto-Rechner für das Netto vor Geburt · Sparplan-Rechner, um das Elterngeld in einen ETF-Sparplan umzuleiten · Inflationsrechner für die langfristige Wertplanung des Kindes-Sparbuchs.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat (Basis-Elterngeld). Die Ersatzrate liegt typischerweise bei 65 % des Netto-Einkommens vor der Geburt. Bei 2.000 € Netto bekommst du also rund 1.300 € Elterngeld pro Monat. Mit Geschwisterbonus oder Mehrlingen kommen Aufschläge dazu.
Welches Netto wird für die Berechnung herangezogen?
Der Durchschnitt der 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Bei einer Geburt im Mai 2026 also Mai 2025 bis April 2026. Bei Selbstständigen wird das letzte Veranlagungsjahr herangezogen. Mutterschaftsgeld-Monate werden ausgeklammert.
Was ist besser — Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus?
Basis: doppelt so hoch pro Monat, halb so lang. Plus: halbe Höhe, doppelte Dauer (24 statt 12 Monate). Wer in der Elternzeit gar nicht arbeitet: Basis. Wer früh in Teilzeit zurückkehrt: Plus, da Hinzuverdienst günstiger angerechnet wird. Du darfst auch kombinieren — z. B. 6 Monate Basis, dann 12 Monate Plus.
Ab welchem Einkommen entfällt das Elterngeld?
Seit Geburten ab 1. April 2025 liegt die Grenze bei 200.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen — für Singles und Paare gleich. Vorher waren es 250.000 € (Paar) bzw. 175.000 € (Single). Drüber: kein Anspruch mehr, auch nicht das Mindestelterngeld.
Bekomme ich Elterngeld auch, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?
Ja — den Mindestbetrag von 300 € pro Monat (Basis) bzw. 150 € (Plus) bekommt jeder, unabhängig vom vorherigen Einkommen. Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose haben also Anspruch. Voraussetzung: hauptsächlicher Wohnsitz in Deutschland und Betreuung des Kindes durch einen Elternteil.