Minijob 2026 — was bleibt netto übrig?
Bei einem Minijob behältst du fast alles netto: Keine Lohnsteuer, keine Krankenversicherung, keine Pflegeversicherung, keine Arbeitslosenversicherung. Nur 3,6 % gehen für die Rentenversicherung weg — bei einem 556 €-Minijob bleiben dir also rund 536 € pro Monat. Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben (2 % Lohnsteuer, 13 % KV, 15 % RV).
Die 556-Euro-Grenze 2026
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 / 3. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € (2026) liegt die Grenze bei 556 € pro Monat bzw. 6.672 € pro Jahr. Wer darüber liegt, ist im Übergangsbereich (Midijob bis 2.000 €) — dort fallen reduzierte AN-Beiträge plus volle Lohnsteuer an.
Rentenversicherungspflicht — Befreiung lohnt sich selten
Standardmäßig zahlst du 3,6 % vom Minijob-Brutto in die Rentenversicherung — der Arbeitgeber stockt auf 18,6 % auf. Damit sammelst du vollwertige Rentenpunkte, hast Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Leistungen und Riester-Förderung. Die Befreiung spart 3,6 % netto, kostet aber alle diese Vorteile — finanziell fast nie sinnvoll.
Mehrere Minijobs?
Ein Minijob darf neben einem Hauptjob steuer- und sozialabgabenfrei laufen. Mehrere Minijobs werden aber zusammengerechnet — überschreitet die Summe 556 €, wird alles ab dem zweiten Minijob als regulärer Job behandelt (volle SV-Pflicht). Der Arbeitgeber muss die Mehrfachbeschäftigung kennen, sonst gibt es Nachforderungen.
Bürgergeld und Minijob
Beim Bürgergeld sind die ersten 100 € pro Monat anrechnungsfrei. Darüber wird gestaffelt angerechnet (20 % bis 520 €, 30 % bis 1.000 €, 10 % bis 1.200 €). Bei einem 538 €-Minijob bleiben netto rund 218 € zusätzlich — der Rest wird vom Bürgergeld abgezogen. Mehr Berechnungen: Brutto-Netto oder Werkstudent-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich als Minijobber 2026 verdienen?
Maximal 556 € pro Monat (6.672 € pro Jahr). Die Grenze ist an den Mindestlohn (13,90 € in 2026) gekoppelt und steigt mit jeder Mindestlohnerhöhung automatisch.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
Nein, der Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschalsteuer. Du selbst zahlst keine Lohnsteuer auf den Minijob. Nur die 3,6 % Rentenversicherung gehen vom Brutto ab — Befreiung möglich, aber nicht empfohlen.
Kann ich neben dem Hauptjob einen Minijob machen?
Ja, ein Minijob neben dem Hauptjob ist steuer- und sozialabgabenfrei. Ein zweiter oder dritter Minijob aber wird mit dem ersten zusammengerechnet — überschreitet die Summe 556 €, fällt der Minijob-Status weg.
Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Selten. Die Befreiung spart 3,6 % netto, kostet aber Rentenpunkte, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Leistungen und Riester-Förderung. Bei 556 € Brutto sparst du rund 20 € pro Monat — die Rentenansprüche sind das wert.