Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Verkehrssteuer, die beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Geregelt ist sie im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis — die Steuer wird also als Prozentsatz vom notariell vereinbarten Kaufpreis berechnet. In Brandenburg beträgt der Satz 6,5 %.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar erhält das Finanzamt eine Mitteilung. Innerhalb weniger Wochen wird der Grunderwerbsteuer-Bescheid verschickt — Zahlungsfrist meist 4 Wochen. Erst nach Bezahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch braucht. Ohne diese Bescheinigung — keine Eigentümerstellung.
Beispiel: Hauskauf in Brandenburg
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € fallen in Brandenburg 22.750 € Grunderwerbsteuer an. Plus die übrigen Nebenkosten (Notar ~1,5 %, Grundbuch ~0,5 %, ggf. Makler ~3,57 %) summiert sich das auf rund 42.245 € Gesamtnebenkosten — das sind 12,1 % vom Kaufpreis. Der genaue Wert für deinen Fall steht im Hauskauf-Nebenkosten-Rechner.
Warum die Steuersätze so unterschiedlich sind
Bis 2006 war die Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich (3,5 %). Seit der Föderalismusreform können die Bundesländer ihre Sätze selbst festlegen — und seitdem haben die meisten erhöht. Brandenburg liegt mit 6,5 % aktuell auf Platz 13 von 16 (1 = günstigster). Die Spreizung reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein).
Offizielle Quelle für den Grunderwerbsteuer-Satz in Brandenburg
Die offizielle Quelle für den Steuersatz ist das Landesgesetz zur Bestimmung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in Brandenburg (Stand 2026). Geregelt nach § 11 Abs. 1 GrEStG, das den Bundesländern die Festlegung des Satzes überlässt. Bestätigung findet sich:
- Auf der Website der Finanzverwaltung Brandenburg bzw. des zuständigen Landesministeriums für Finanzen
- Im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg
- Beim Bundesfinanzministerium (BMF) in der jährlich aktualisierten Übersicht der Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer
- Bei der Bundesnotarkammer und im Datenbestand jedes Notars (für die Beurkundung relevant)
Stand 2026-05-16: Der hier genannte Satz von 6,5 % entspricht der aktuellen, offiziell gültigen Festsetzung in Brandenburg.
Grunderwerbsteuer Brandenburg 2024, 2025 und 2026 — hat sich der Satz geändert?
Der aktuell gültige Satz für Brandenburg ist 6,5 % (Stand 2026, offiziell laut Landesgesetz). Für die Vorjahre:
- Grunderwerbsteuer Brandenburg 2024: 6,5 % — unverändert
- Grunderwerbsteuer Brandenburg 2025: 6,5 % — unverändert
- Grunderwerbsteuer Brandenburg 2026: 6,5 % — aktueller Satz
Der Satz in Brandenburg ist seit mehreren Jahren unverändert. Eine Änderung ist Aufgabe des Landtags und wird vorher öffentlich diskutiert.
Kann man die Grunderwerbsteuer reduzieren?
Drei legale Hebel:
- Bewegliche Gegenstände aus dem Kaufpreis ausnehmen: Einbauküche, Markisen, Gartenhäuschen — wenn separat im Vertrag aufgeführt, fallen sie nicht unter die GrESt. Ersparnis bei 6,5 % und einer 15.000-€-Küche: rund 975 €.
- Erbbaurecht statt Grundstückskauf: Beim Erbbaurecht wird nur der kapitalisierte Erbbauzins als Bemessungsgrundlage angesetzt — meist deutlich niedriger.
- Familien-Übertragungen sind befreit: Erbschaften, Schenkungen zwischen Eltern und Kindern fallen unter die Erbschaftsteuer (mit hohen Freibeträgen), nicht unter die Grunderwerbsteuer.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Brandenburg
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?
Der Steuersatz beträgt 6,5 % vom Kaufpreis. Bei einer Immobilie für 350.000 € sind das also 22.750 € Grunderwerbsteuer. Stand 2026, gültig laut Landesgesetz.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?
In der Regel der Käufer. Die Steuer wird auch dann fällig, wenn der Käufer in einem anderen Bundesland wohnt — relevant ist nur, wo die Immobilie liegt. Der Bescheid kommt vom Finanzamt des jeweiligen Bezirks.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?
Innerhalb von ca. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids vom Finanzamt. Der Bescheid kommt typischerweise 4–6 Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst nach Bezahlung erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der er den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen lassen kann.
Ist Brandenburg bei der Grunderwerbsteuer günstig oder teuer?
Mit 6,5 % liegt Brandenburg auf Platz 13 von 16 Bundesländern (1 = günstigster). Damit gehört das Bundesland zu den teuersten in Deutschland. Bayern ist mit 3,5 % der Spitzenreiter, NRW, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein liegen mit jeweils 6,5 % am oberen Ende.
Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Brandenburg sparen?
Drei legale Hebel: (1) Bewegliche Gegenstände (Einbauküche, Markisen, Gartenhaus) separat im Vertrag aufführen — sie unterliegen nicht der GrESt. (2) Erbbaurecht statt Grundstückskauf wählen — Bemessungsgrundlage ist niedriger. (3) Familien-Übertragungen (Eltern → Kinder, Ehepartner) sind nach § 3 GrEStG komplett steuerbefreit.
Grunderwerbsteuer in Städten von Brandenburg
Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer — sie wird vom Bundesland erhoben und gilt deshalb in allen Städten und Gemeinden des Bundeslandes einheitlich. In Brandenburg zahlst du also überall 6,5 % vom Kaufpreis — egal ob du eine Immobilie in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder) kaufst:
- Grunderwerbsteuer Potsdam: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
- Grunderwerbsteuer Cottbus: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
- Grunderwerbsteuer Brandenburg an der Havel: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
- Grunderwerbsteuer Frankfurt (Oder): 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
- Grunderwerbsteuer Oranienburg: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
- Grunderwerbsteuer Falkensee: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
Lokal unterscheiden können sich nur die Bearbeitungszeit beim zuständigen Finanzamt und die Höhe der Notar- und Grundbuchgebühren (geringfügige Abweichungen je nach Region). Der Steuersatz selbst — und damit der größte Posten der Hauskauf-Nebenkosten — ist überall in Brandenburg gleich.
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