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Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 2026: 6,5 %

Der offizielle Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (auch Grunderwerbssteuer) in Nordrhein-Westfalen beträgt 2026 6,5 % vom Kaufpreis — geregelt im jeweiligen Landesgesetz auf Basis des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG). Sie wird einmalig beim Hauskauf fällig — und muss bezahlt sein, bevor du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst.

Quelle: Landesgesetz Nordrhein-Westfalen · Stand 2026 · Berechnung gem. § 11 GrEStG
Steuersatz
6,5 %
Bei 350.000 € Kaufpreis
22.750 €
Ranking (1 = günstigster)
14. von 16
Hoher Satz: Nordrhein-Westfalen gehört mit 6,5 % zu den teuersten Bundesländern. Auf 350.000 € Kaufpreis zahlst du 10.500 € mehr als in Bayern (3,5 %).

Beispielrechnungen für Nordrhein-Westfalen

Kaufpreis × 6,5 % Grunderwerbsteuer
200.000 € 6,5 % 13.000 €
350.000 € 6,5 % 22.750 €
500.000 € 6,5 % 32.500 €
750.000 € 6,5 % 48.750 €

Vergleich aller Bundesländer

Bundesland Steuersatz Auf 350k €
Bayern 3,5 % 12.250 €
Baden-Württemberg 5,0 % 17.500 €
Bremen 5,0 % 17.500 €
Niedersachsen 5,0 % 17.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0 % 17.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0 % 17.500 €
Thüringen 5,0 % 17.500 €
Hamburg 5,5 % 19.250 €
Sachsen 5,5 % 19.250 €
Berlin 6,0 % 21.000 €
Hessen 6,0 % 21.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 21.000 €
Brandenburg 6,5 % 22.750 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 22.750 €
Saarland 6,5 % 22.750 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 22.750 €

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Verkehrssteuer, die beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Geregelt ist sie im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis — die Steuer wird also als Prozentsatz vom notariell vereinbarten Kaufpreis berechnet. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Satz 6,5 %.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar erhält das Finanzamt eine Mitteilung. Innerhalb weniger Wochen wird der Grunderwerbsteuer-Bescheid verschickt — Zahlungsfrist meist 4 Wochen. Erst nach Bezahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch braucht. Ohne diese Bescheinigung — keine Eigentümerstellung.

Beispiel: Hauskauf in Nordrhein-Westfalen

Bei einem Kaufpreis von 350.000 € fallen in Nordrhein-Westfalen 22.750 € Grunderwerbsteuer an. Plus die übrigen Nebenkosten (Notar ~1,5 %, Grundbuch ~0,5 %, ggf. Makler ~3,57 %) summiert sich das auf rund 42.245 € Gesamtnebenkosten — das sind 12,1 % vom Kaufpreis. Der genaue Wert für deinen Fall steht im Hauskauf-Nebenkosten-Rechner.

Warum die Steuersätze so unterschiedlich sind

Bis 2006 war die Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich (3,5 %). Seit der Föderalismusreform können die Bundesländer ihre Sätze selbst festlegen — und seitdem haben die meisten erhöht. Nordrhein-Westfalen liegt mit 6,5 % aktuell auf Platz 14 von 16 (1 = günstigster). Die Spreizung reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein).

Offizielle Quelle für den Grunderwerbsteuer-Satz in Nordrhein-Westfalen

Die offizielle Quelle für den Steuersatz ist das Landesgesetz zur Bestimmung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen (Stand 2026). Geregelt nach § 11 Abs. 1 GrEStG, das den Bundesländern die Festlegung des Satzes überlässt. Bestätigung findet sich:

  • Auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bzw. des zuständigen Landesministeriums für Finanzen
  • Im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Beim Bundesfinanzministerium (BMF) in der jährlich aktualisierten Übersicht der Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer
  • Bei der Bundesnotarkammer und im Datenbestand jedes Notars (für die Beurkundung relevant)

Stand 2026-05-16: Der hier genannte Satz von 6,5 % entspricht der aktuellen, offiziell gültigen Festsetzung in Nordrhein-Westfalen.

Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 2024, 2025 und 2026 — hat sich der Satz geändert?

Der aktuell gültige Satz für Nordrhein-Westfalen ist 6,5 % (Stand 2026, offiziell laut Landesgesetz). Für die Vorjahre:

  • Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 2024: 6,5 % — unverändert
  • Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 2025: 6,5 % — unverändert
  • Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 2026: 6,5 % — aktueller Satz

Der Satz in Nordrhein-Westfalen ist seit mehreren Jahren unverändert. Eine Änderung ist Aufgabe des Landtags und wird vorher öffentlich diskutiert.

Kann man die Grunderwerbsteuer reduzieren?

Drei legale Hebel:

  • Bewegliche Gegenstände aus dem Kaufpreis ausnehmen: Einbauküche, Markisen, Gartenhäuschen — wenn separat im Vertrag aufgeführt, fallen sie nicht unter die GrESt. Ersparnis bei 6,5 % und einer 15.000-€-Küche: rund 975 €.
  • Erbbaurecht statt Grundstückskauf: Beim Erbbaurecht wird nur der kapitalisierte Erbbauzins als Bemessungsgrundlage angesetzt — meist deutlich niedriger.
  • Familien-Übertragungen sind befreit: Erbschaften, Schenkungen zwischen Eltern und Kindern fallen unter die Erbschaftsteuer (mit hohen Freibeträgen), nicht unter die Grunderwerbsteuer.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Der Steuersatz beträgt 6,5 % vom Kaufpreis. Bei einer Immobilie für 350.000 € sind das also 22.750 € Grunderwerbsteuer. Stand 2026, gültig laut Landesgesetz.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

In der Regel der Käufer. Die Steuer wird auch dann fällig, wenn der Käufer in einem anderen Bundesland wohnt — relevant ist nur, wo die Immobilie liegt. Der Bescheid kommt vom Finanzamt des jeweiligen Bezirks.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Innerhalb von ca. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids vom Finanzamt. Der Bescheid kommt typischerweise 4–6 Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst nach Bezahlung erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der er den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen lassen kann.

Ist Nordrhein-Westfalen bei der Grunderwerbsteuer günstig oder teuer?

Mit 6,5 % liegt Nordrhein-Westfalen auf Platz 14 von 16 Bundesländern (1 = günstigster). Damit gehört das Bundesland zu den teuersten in Deutschland. Bayern ist mit 3,5 % der Spitzenreiter, NRW, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein liegen mit jeweils 6,5 % am oberen Ende.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen sparen?

Drei legale Hebel: (1) Bewegliche Gegenstände (Einbauküche, Markisen, Gartenhaus) separat im Vertrag aufführen — sie unterliegen nicht der GrESt. (2) Erbbaurecht statt Grundstückskauf wählen — Bemessungsgrundlage ist niedriger. (3) Familien-Übertragungen (Eltern → Kinder, Ehepartner) sind nach § 3 GrEStG komplett steuerbefreit.

Grunderwerbsteuer in Städten von Nordrhein-Westfalen

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer — sie wird vom Bundesland erhoben und gilt deshalb in allen Städten und Gemeinden des Bundeslandes einheitlich. In Nordrhein-Westfalen zahlst du also überall 6,5 % vom Kaufpreis — egal ob du eine Immobilie in Köln, Düsseldorf, Dortmund oder Essen kaufst:

  • Grunderwerbsteuer Köln: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Düsseldorf: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Dortmund: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Essen: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Duisburg: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Bochum: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Wuppertal: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Bielefeld: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Bonn: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Münster: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Mönchengladbach: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.
  • Grunderwerbsteuer Gelsenkirchen: 6,5 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 22.750 €.

Lokal unterscheiden können sich nur die Bearbeitungszeit beim zuständigen Finanzamt und die Höhe der Notar- und Grundbuchgebühren (geringfügige Abweichungen je nach Region). Der Steuersatz selbst — und damit der größte Posten der Hauskauf-Nebenkosten — ist überall in Nordrhein-Westfalen gleich.

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