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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2026: 5,0 %

Der offizielle Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (auch Grunderwerbssteuer) in Rheinland-Pfalz beträgt 2026 5,0 % vom Kaufpreis — geregelt im jeweiligen Landesgesetz auf Basis des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG). Sie wird einmalig beim Hauskauf fällig — und muss bezahlt sein, bevor du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst.

Quelle: Landesgesetz Rheinland-Pfalz · Stand 2026 · Berechnung gem. § 11 GrEStG
Steuersatz
5,0 %
Bei 350.000 € Kaufpreis
17.500 €
Ranking (1 = günstigster)
5. von 16
Günstig: Rheinland-Pfalz liegt mit 5,0 % unter dem Bundesschnitt (5,5 %). Auf 350.000 € Kaufpreis sparst du gegenüber dem teuersten Bundesland (6,5 %) rund 5.250 €.

Beispielrechnungen für Rheinland-Pfalz

Kaufpreis × 5,0 % Grunderwerbsteuer
200.000 € 5,0 % 10.000 €
350.000 € 5,0 % 17.500 €
500.000 € 5,0 % 25.000 €
750.000 € 5,0 % 37.500 €

Vergleich aller Bundesländer

Bundesland Steuersatz Auf 350k €
Bayern 3,5 % 12.250 €
Baden-Württemberg 5,0 % 17.500 €
Bremen 5,0 % 17.500 €
Niedersachsen 5,0 % 17.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0 % 17.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0 % 17.500 €
Thüringen 5,0 % 17.500 €
Hamburg 5,5 % 19.250 €
Sachsen 5,5 % 19.250 €
Berlin 6,0 % 21.000 €
Hessen 6,0 % 21.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 21.000 €
Brandenburg 6,5 % 22.750 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 22.750 €
Saarland 6,5 % 22.750 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 22.750 €

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Verkehrssteuer, die beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Geregelt ist sie im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis — die Steuer wird also als Prozentsatz vom notariell vereinbarten Kaufpreis berechnet. In Rheinland-Pfalz beträgt der Satz 5,0 %.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar erhält das Finanzamt eine Mitteilung. Innerhalb weniger Wochen wird der Grunderwerbsteuer-Bescheid verschickt — Zahlungsfrist meist 4 Wochen. Erst nach Bezahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch braucht. Ohne diese Bescheinigung — keine Eigentümerstellung.

Beispiel: Hauskauf in Rheinland-Pfalz

Bei einem Kaufpreis von 350.000 € fallen in Rheinland-Pfalz 17.500 € Grunderwerbsteuer an. Plus die übrigen Nebenkosten (Notar ~1,5 %, Grundbuch ~0,5 %, ggf. Makler ~3,57 %) summiert sich das auf rund 36.995 € Gesamtnebenkosten — das sind 10,6 % vom Kaufpreis. Der genaue Wert für deinen Fall steht im Hauskauf-Nebenkosten-Rechner.

Warum die Steuersätze so unterschiedlich sind

Bis 2006 war die Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich (3,5 %). Seit der Föderalismusreform können die Bundesländer ihre Sätze selbst festlegen — und seitdem haben die meisten erhöht. Rheinland-Pfalz liegt mit 5,0 % aktuell auf Platz 5 von 16 (1 = günstigster). Die Spreizung reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein).

Offizielle Quelle für den Grunderwerbsteuer-Satz in Rheinland-Pfalz

Die offizielle Quelle für den Steuersatz ist das Landesgesetz zur Bestimmung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz (Stand 2026). Geregelt nach § 11 Abs. 1 GrEStG, das den Bundesländern die Festlegung des Satzes überlässt. Bestätigung findet sich:

  • Auf der Website der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz bzw. des zuständigen Landesministeriums für Finanzen
  • Im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz
  • Beim Bundesfinanzministerium (BMF) in der jährlich aktualisierten Übersicht der Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer
  • Bei der Bundesnotarkammer und im Datenbestand jedes Notars (für die Beurkundung relevant)

Stand 2026-05-16: Der hier genannte Satz von 5,0 % entspricht der aktuellen, offiziell gültigen Festsetzung in Rheinland-Pfalz.

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2024, 2025 und 2026 — hat sich der Satz geändert?

Der aktuell gültige Satz für Rheinland-Pfalz ist 5,0 % (Stand 2026, offiziell laut Landesgesetz). Für die Vorjahre:

  • Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2024: 5,0 % — unverändert
  • Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2025: 5,0 % — unverändert
  • Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2026: 5,0 % — aktueller Satz

Der Satz in Rheinland-Pfalz ist seit mehreren Jahren unverändert. Eine Änderung ist Aufgabe des Landtags und wird vorher öffentlich diskutiert.

Kann man die Grunderwerbsteuer reduzieren?

Drei legale Hebel:

  • Bewegliche Gegenstände aus dem Kaufpreis ausnehmen: Einbauküche, Markisen, Gartenhäuschen — wenn separat im Vertrag aufgeführt, fallen sie nicht unter die GrESt. Ersparnis bei 5,0 % und einer 15.000-€-Küche: rund 750 €.
  • Erbbaurecht statt Grundstückskauf: Beim Erbbaurecht wird nur der kapitalisierte Erbbauzins als Bemessungsgrundlage angesetzt — meist deutlich niedriger.
  • Familien-Übertragungen sind befreit: Erbschaften, Schenkungen zwischen Eltern und Kindern fallen unter die Erbschaftsteuer (mit hohen Freibeträgen), nicht unter die Grunderwerbsteuer.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Der Steuersatz beträgt 5,0 % vom Kaufpreis. Bei einer Immobilie für 350.000 € sind das also 17.500 € Grunderwerbsteuer. Stand 2026, gültig laut Landesgesetz.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

In der Regel der Käufer. Die Steuer wird auch dann fällig, wenn der Käufer in einem anderen Bundesland wohnt — relevant ist nur, wo die Immobilie liegt. Der Bescheid kommt vom Finanzamt des jeweiligen Bezirks.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Innerhalb von ca. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids vom Finanzamt. Der Bescheid kommt typischerweise 4–6 Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst nach Bezahlung erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der er den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen lassen kann.

Ist Rheinland-Pfalz bei der Grunderwerbsteuer günstig oder teuer?

Mit 5,0 % liegt Rheinland-Pfalz auf Platz 5 von 16 Bundesländern (1 = günstigster). Damit gehört das Bundesland zu den günstigeren — günstiger als der Schnitt von 5,5 %. Bayern ist mit 3,5 % der Spitzenreiter, NRW, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein liegen mit jeweils 6,5 % am oberen Ende.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz sparen?

Drei legale Hebel: (1) Bewegliche Gegenstände (Einbauküche, Markisen, Gartenhaus) separat im Vertrag aufführen — sie unterliegen nicht der GrESt. (2) Erbbaurecht statt Grundstückskauf wählen — Bemessungsgrundlage ist niedriger. (3) Familien-Übertragungen (Eltern → Kinder, Ehepartner) sind nach § 3 GrEStG komplett steuerbefreit.

Grunderwerbsteuer in Städten von Rheinland-Pfalz

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer — sie wird vom Bundesland erhoben und gilt deshalb in allen Städten und Gemeinden des Bundeslandes einheitlich. In Rheinland-Pfalz zahlst du also überall 5,0 % vom Kaufpreis — egal ob du eine Immobilie in Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz oder Trier kaufst:

  • Grunderwerbsteuer Mainz: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.
  • Grunderwerbsteuer Ludwigshafen am Rhein: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.
  • Grunderwerbsteuer Koblenz: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.
  • Grunderwerbsteuer Trier: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.
  • Grunderwerbsteuer Kaiserslautern: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.
  • Grunderwerbsteuer Worms: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.
  • Grunderwerbsteuer Neuwied: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.
  • Grunderwerbsteuer Speyer: 5,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 17.500 €.

Lokal unterscheiden können sich nur die Bearbeitungszeit beim zuständigen Finanzamt und die Höhe der Notar- und Grundbuchgebühren (geringfügige Abweichungen je nach Region). Der Steuersatz selbst — und damit der größte Posten der Hauskauf-Nebenkosten — ist überall in Rheinland-Pfalz gleich.

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