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Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026: 6,0 %

Der offizielle Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (auch Grunderwerbssteuer) in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 2026 6,0 % vom Kaufpreis — geregelt im jeweiligen Landesgesetz auf Basis des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG). Sie wird einmalig beim Hauskauf fällig — und muss bezahlt sein, bevor du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst.

Quelle: Landesgesetz Mecklenburg-Vorpommern · Stand 2026 · Berechnung gem. § 11 GrEStG
Steuersatz
6,0 %
Bei 350.000 € Kaufpreis
21.000 €
Ranking (1 = günstigster)
12. von 16
Hoher Satz: Mecklenburg-Vorpommern gehört mit 6,0 % zu den teuersten Bundesländern. Auf 350.000 € Kaufpreis zahlst du 8.750 € mehr als in Bayern (3,5 %).

Beispielrechnungen für Mecklenburg-Vorpommern

Kaufpreis × 6,0 % Grunderwerbsteuer
200.000 € 6,0 % 12.000 €
350.000 € 6,0 % 21.000 €
500.000 € 6,0 % 30.000 €
750.000 € 6,0 % 45.000 €

Vergleich aller Bundesländer

Bundesland Steuersatz Auf 350k €
Bayern 3,5 % 12.250 €
Baden-Württemberg 5,0 % 17.500 €
Bremen 5,0 % 17.500 €
Niedersachsen 5,0 % 17.500 €
Rheinland-Pfalz 5,0 % 17.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0 % 17.500 €
Thüringen 5,0 % 17.500 €
Hamburg 5,5 % 19.250 €
Sachsen 5,5 % 19.250 €
Berlin 6,0 % 21.000 €
Hessen 6,0 % 21.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 21.000 €
Brandenburg 6,5 % 22.750 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 22.750 €
Saarland 6,5 % 22.750 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 22.750 €

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Verkehrssteuer, die beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Geregelt ist sie im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis — die Steuer wird also als Prozentsatz vom notariell vereinbarten Kaufpreis berechnet. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Satz 6,0 %.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar erhält das Finanzamt eine Mitteilung. Innerhalb weniger Wochen wird der Grunderwerbsteuer-Bescheid verschickt — Zahlungsfrist meist 4 Wochen. Erst nach Bezahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch braucht. Ohne diese Bescheinigung — keine Eigentümerstellung.

Beispiel: Hauskauf in Mecklenburg-Vorpommern

Bei einem Kaufpreis von 350.000 € fallen in Mecklenburg-Vorpommern 21.000 € Grunderwerbsteuer an. Plus die übrigen Nebenkosten (Notar ~1,5 %, Grundbuch ~0,5 %, ggf. Makler ~3,57 %) summiert sich das auf rund 40.495 € Gesamtnebenkosten — das sind 11,6 % vom Kaufpreis. Der genaue Wert für deinen Fall steht im Hauskauf-Nebenkosten-Rechner.

Warum die Steuersätze so unterschiedlich sind

Bis 2006 war die Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich (3,5 %). Seit der Föderalismusreform können die Bundesländer ihre Sätze selbst festlegen — und seitdem haben die meisten erhöht. Mecklenburg-Vorpommern liegt mit 6,0 % aktuell auf Platz 12 von 16 (1 = günstigster). Die Spreizung reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein).

Offizielle Quelle für den Grunderwerbsteuer-Satz in Mecklenburg-Vorpommern

Die offizielle Quelle für den Steuersatz ist das Landesgesetz zur Bestimmung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 2026). Geregelt nach § 11 Abs. 1 GrEStG, das den Bundesländern die Festlegung des Satzes überlässt. Bestätigung findet sich:

  • Auf der Website der Finanzverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bzw. des zuständigen Landesministeriums für Finanzen
  • Im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Beim Bundesfinanzministerium (BMF) in der jährlich aktualisierten Übersicht der Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer
  • Bei der Bundesnotarkammer und im Datenbestand jedes Notars (für die Beurkundung relevant)

Stand 2026-05-16: Der hier genannte Satz von 6,0 % entspricht der aktuellen, offiziell gültigen Festsetzung in Mecklenburg-Vorpommern.

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2024, 2025 und 2026 — hat sich der Satz geändert?

Der aktuell gültige Satz für Mecklenburg-Vorpommern ist 6,0 % (Stand 2026, offiziell laut Landesgesetz). Für die Vorjahre:

  • Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2024: 6,0 % — unverändert
  • Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2025: 6,0 % — unverändert
  • Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026: 6,0 % — aktueller Satz

Der Satz in Mecklenburg-Vorpommern ist seit mehreren Jahren unverändert. Eine Änderung ist Aufgabe des Landtags und wird vorher öffentlich diskutiert.

Kann man die Grunderwerbsteuer reduzieren?

Drei legale Hebel:

  • Bewegliche Gegenstände aus dem Kaufpreis ausnehmen: Einbauküche, Markisen, Gartenhäuschen — wenn separat im Vertrag aufgeführt, fallen sie nicht unter die GrESt. Ersparnis bei 6,0 % und einer 15.000-€-Küche: rund 900 €.
  • Erbbaurecht statt Grundstückskauf: Beim Erbbaurecht wird nur der kapitalisierte Erbbauzins als Bemessungsgrundlage angesetzt — meist deutlich niedriger.
  • Familien-Übertragungen sind befreit: Erbschaften, Schenkungen zwischen Eltern und Kindern fallen unter die Erbschaftsteuer (mit hohen Freibeträgen), nicht unter die Grunderwerbsteuer.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Steuersatz beträgt 6,0 % vom Kaufpreis. Bei einer Immobilie für 350.000 € sind das also 21.000 € Grunderwerbsteuer. Stand 2026, gültig laut Landesgesetz.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

In der Regel der Käufer. Die Steuer wird auch dann fällig, wenn der Käufer in einem anderen Bundesland wohnt — relevant ist nur, wo die Immobilie liegt. Der Bescheid kommt vom Finanzamt des jeweiligen Bezirks.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Innerhalb von ca. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids vom Finanzamt. Der Bescheid kommt typischerweise 4–6 Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst nach Bezahlung erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der er den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen lassen kann.

Ist Mecklenburg-Vorpommern bei der Grunderwerbsteuer günstig oder teuer?

Mit 6,0 % liegt Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 12 von 16 Bundesländern (1 = günstigster). Damit gehört das Bundesland zu den teuersten in Deutschland. Bayern ist mit 3,5 % der Spitzenreiter, NRW, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein liegen mit jeweils 6,5 % am oberen Ende.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern sparen?

Drei legale Hebel: (1) Bewegliche Gegenstände (Einbauküche, Markisen, Gartenhaus) separat im Vertrag aufführen — sie unterliegen nicht der GrESt. (2) Erbbaurecht statt Grundstückskauf wählen — Bemessungsgrundlage ist niedriger. (3) Familien-Übertragungen (Eltern → Kinder, Ehepartner) sind nach § 3 GrEStG komplett steuerbefreit.

Grunderwerbsteuer in Städten von Mecklenburg-Vorpommern

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer — sie wird vom Bundesland erhoben und gilt deshalb in allen Städten und Gemeinden des Bundeslandes einheitlich. In Mecklenburg-Vorpommern zahlst du also überall 6,0 % vom Kaufpreis — egal ob du eine Immobilie in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg oder Stralsund kaufst:

  • Grunderwerbsteuer Rostock: 6,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 21.000 €.
  • Grunderwerbsteuer Schwerin: 6,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 21.000 €.
  • Grunderwerbsteuer Neubrandenburg: 6,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 21.000 €.
  • Grunderwerbsteuer Stralsund: 6,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 21.000 €.
  • Grunderwerbsteuer Greifswald: 6,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 21.000 €.
  • Grunderwerbsteuer Wismar: 6,0 % vom Kaufpreis. Bei 350.000 € Kaufpreis = 21.000 €.

Lokal unterscheiden können sich nur die Bearbeitungszeit beim zuständigen Finanzamt und die Höhe der Notar- und Grundbuchgebühren (geringfügige Abweichungen je nach Region). Der Steuersatz selbst — und damit der größte Posten der Hauskauf-Nebenkosten — ist überall in Mecklenburg-Vorpommern gleich.

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